Vorschriften im Todesfall
Nr. 99154025000000Volltext
Für das Bestattungsrecht und damit auch die Regelungen zu Transport und Überführung einer Leiche sind die Bundesländer zuständig. Es empfiehlt sich, ein Bestattungsunternehmen einzuschalten.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium des Innern und für Heimat