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Wohnungsbau Förderung von Mietwohnungen

Nr. 99116004027003

Die Wohnungsbauprämie bekommt jeder Bausparer ab 16 Jahren, solange sein zu versteuerndes Einkommen eine gewisse Grenze nicht übersteigt.
Um die Wohnungsbauprämie zu bekommen, zahlen Sie regelmäßig in einen Bausparvertrag ein.
Die Sparleistung muss mindestens 50 Euro pro Jahr betragen.
Als Wohnungsbauprämie erhalten Sie 10 % auf die im Jahr eingezahlten Beiträge.
Ihr gefördertes Sparguthaben sollen Sie für »wohnwirtschaftliche Zwecke« ausgeben. Sie können damit zum Beispiel ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
Setzen Sie Ihr Guthaben nicht rund um eine Immobilie ein, müssen Sie die Wohnungsbauprämie zurückzahlen.

Ansprechpunkt

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Wohnungsbauprämie

(Angaben aus Ihrem Bausparvertrag - etwa die Vertrags- oder Bauspar-Nummer, Identifikations-Nummer, Steuerbescheid für das Antragsjahr)

Frist

Antragstellung: jährlich bis zwei Jahre nach Ablauf des Sparjahres

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Formulare: Antrag auf Wohnungsbauprämie
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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