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Erarbeitung eines Ortskernentwicklungskonzeptes

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat mit der Erstellung eines Ortskernentwicklungskonzeptes begonnen. Auf Basis einer Situationsanalyse werden Ziele für die Zukunft von Oldenburg in Holstein und ganz konkrete Projekte für die nächsten Jahre abgeleitet. Diese sollen die Attraktivität des Ortes für die Bevölkerung als auch für Gäste verbessern.

Die Erarbeitung des OEK wird von der inspektour GmbH aus Hamburg unterstützt und aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein und des Bundes im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ gefördert.

Was ist ein Orts(kern)entwicklungskonzept (OEK)?


Ein Orts(kern)entwicklungskonzept soll als Gesamtentwicklungsstrategie die wichtigsten Meilensteine der mittelfristigen Ortsentwicklung aufzeigen. Dies erfolgt durch die gemeinsame und abgestimmte Definition von sogenannten Schlüsselprojekten, den wichtigsten Vorhaben der Ortsentwicklung. Dabei werden alle Akteure und Themen einbezogen, die für die weitere Entwicklung eines Ortes relevant sind.
Das Orts(kern)entwicklungskonzept dient somit als Handlungsleitfaden und Planungsgrundlage - sowohl für die Politik als auch für  die Akteure und Einwohner:innen. Die Inhalte eines OEK sind nicht rechtlich bindend, sie bieten aber Orientierung. Sollen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen GAK-Fördermittel in Anspruch genommen werden, so ist der Bezug des Projektes zu einem vorliegenden Orts(kern)entwicklungskonzept Voraussetzung für die Förderung.

Warum zusätzlich zum IEK ein OEK?
Das Integrierte Entwicklungskonzept (IEK) für Oldenburg in Holstein wurde als Vorbereitung für die Maßnahmen der Städtebauförderung nach einem langjährigen Diskussions- und Beteiligungsprozess 2018 erstellt und der Öffentlichkeit präsentiert. Es listet zahlreiche Vorhaben auf, die dazu beitragen sollen, den Innenstadtbereich Oldenburgs in Verbindung mit den umschließenden Grünanlagen aufzuwerten. Diese Maßnahmen werden jetzt Schritt für Schritt umgesetzt. Das IEK setzt inhaltlich jedoch die Neugestaltung der Innenstadt in den Fokus und zieht entsprechend auch räumlich enge Grenzen. Das Ortskernentwicklungskonzept demgegenüber berücksichtigt das gesamte zusammenhängend bebaute Stadtgebiet Oldenburgs (allerdings ohne Außenortschaften) und greift alle Themen mit ihrer jeweiligen (künftigen) Bedeutung auf – von Themen der Daseinsvorsorge über die Stärkung der Gemeinschaft bis hin zu Energieversorgung und Klimawandelanpassung. Das Ortskernentwicklungskonzept ergänzt somit das vorhandene IEK inhaltlich und räumlich.


Welche Ziele verfolgt Oldenburg in Holstein mit dem OEK?
Es soll ein Gesamtkonzept entstehen, welches in vielen Bereichen die Entwicklungsrichtung Oldenburgs für die nächsten 7-10 Jahren vorgibt.
„Was brauchen wir in Zukunft, um gut und vielleicht noch besser in Oldenburg in Holstein leben zu können? Welche Vorhaben und Projekte sollen hierfür in den nächsten Jahren angepackt werden? Wie wollen wir dem demografischen Wandel begegnen?“ Auf diese und weitere Fragen soll das OEK Antworten geben. Die Stadt Oldenburg in Holstein möchte ebenso die städtischen Einrichtungen, Institutionen und Vereine dabei unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen. In einem Beratungsprozess sollen frühzeitig relevante Themen und Handlungsfelder aufgegriffen und eine gemeinsame Strategie überlegt werden. Im Ergebnis stehen wichtige zukünftige Schlüsselprojekte und Maßnahmen zur Weiterentwicklung Oldenburgs in Holstein.


Wie gehen wir vor?
Das Ortskernentwicklungskonzept für Oldenburg in Holstein startet mit einer fokussierten Bestandsaufnahme. Dazu, ebenso wie zu ihren Vorstellungen der Weiterentwicklung, werden insbesondere Einrichtungen und Institutionen Oldenburgs befragt. Auch die Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich einzubringen. Im Anschluss folgt eine gemeinsame Erarbeitung und Konkretisierung möglicher Projekte.


Wie können Sie sich beteiligen?

Im Frühjahr 2024 hat eine Online-Befragung statt gefunden. Die Auswertung wird demnächst veröffentlicht.


Bei Fragen oder weiteren Anregungen können Sie sich gerne unter katrin.kotschner@inspektour.de bzw. 040/414 3887 416 melden.

Zudem ist der Fachbereich 4, Städtebau, Stadtentwicklung und Stadtplanung im Büro Markt 27 jederzeit für Sie ansprechbar.

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