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Personalausweis und Reisepass

Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

Bei der Beantragung muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller persönlich im hiesigen Bürgerbüro vorstellig werden. Folgende Unterlagen sind mitzubringen: 

  • der alte Personalausweis bzw. Reisepass
  • die letzte Personenstandsurkunde

    Das Bürgerbüro weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Beantragung von Personalausweisen die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde erforderlich ist. Für ledige Personen bedeutet dies die Vorlage der Geburts- bzw. Abstammungsurkunde; für verheiratete, geschiedene und verwitwete Personen ist die letzte Heiratsurkunde bzw. die Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen, aus der sich die aktuelle Namensführung ergibt.
    In der Vergangenheit wurden Personalausweise und Reisepässe lediglich nach den vorhandenen Daten des Melderegisters ausgestellt. Jedoch musste festgestellt werden, dass häufig Fehler in den Angaben der Namen und Geburtsdaten vorhanden waren und sind.

  • Lichtbild
    Bei der Beantragung muss ein geeignetes Lichtbild in digitaler Form in der Größe  von 45 mm x 35 mm vorgelegt werden. Ab 1. Mai 2025 werden Lichtbilder im Bürgerbüro oder beim Fotodienstleistern angefertigt. Es muss die Antragstellerin bzw. den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigen. Ausnahmen sind insbesondere aus religiösen Gründen zulässig. Das Bild darf nicht älter als sechs Monate sein. Die Gebühr beträgt derzeit 6,00 € pro Lichtbild.

Besonderheiten bei Kindern unter 6 Jahren am SB-Terminal

Insbesondere bei der Erfassung von Bildern für Babys und Kleinkinder treten häufig Schwierigkeiten auf. Daher empfehlen wir allen Eltern und Erziehungsberechtigten, Passbilder für Kinder unter 6 Jahren weiterhin bei einem zertifizierten, professionellen Fotostudio anfertigen zu lassen.

Bringen Sie dazu einfach den ausgehändigten QR-Code (keine ausgedruckten Fotos) zum Termin im Rathaus mit. Auf diese Weise können wir eine reibungslose Ausstellung der Ausweisdokumente für Ihre Kinder gewährleisten.

  • Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen. Das Kind muss bei Beantragung persönlich anwesend sein. Dasselbe gilt für die Beantragung eines Reisepasses für Kinder unter 18 Jahren.
  • Der PIN-Brief für die Nutzung der eID-Funktion des Ausweises wird bei Beantragung ausgehändigt.

Aushändigung:

Bei der Abholung Ihres neuen Personalausweises ist der alte Ausweis vorzulegen. Sie können auch eine dritte Person schriftlich bevollmächtigen, Ihren Personalausweis abzuholen. Die Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro oder sie stehen Ihnen rechts zum Download zur Verfügung. Der Antragsteller / Die Antragstellerin erhält bei Abholung das Sperrkennwort.

Zusendung des Personalausweises nach Hause:

Ihr Ausweisdokument können Sie sich vom Postzusteller an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie ein zweites gültiges Ausweisdokument (bspw. Personalausweis oder Reisepass) besitzen, denn Ihr altes Ausweisdokument muss bereits bei der Antragstellung entwertet werden. Dieser Zustell-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Gebühr. Bitte beachten Sie, dass der Postzustelldienst Ihren alten Ausweis nicht an der Wohnungstür entwerten und auch nicht zum Rücktransport zur Behörde entgegennehmen darf.

Die Postsendung mit dem Ausweisdokument darf nur Ihnen persönlich übergeben werden. Sie müssen sich vor der Übergabe an der Wohnungstür mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. Eine Hinterlegung beim Nachbarn oder vor der Haus-/Wohnungstür (z. B. auf der Fußmatte, im Carport) darf nicht erfolgen.

Eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wird Ihnen vom Postzustelldienst per E‑Mail gesendet. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht zugelassen. Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument bis zur Abholung aufbewahrt.

Vorläufiger Personalausweis:

Sollten Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis mit einer Gültigkeit von drei Monaten; die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises wird ein Lichtbild benötigt.
Die Antragstellung ist ausschließlich in Verbindung mit der Beantragung eines Personalausweises möglich!

Kosten:

Der Personalausweis für Personen ab 24 Jahre ist zehn Jahre gültig und kostet 46,00 Euro; der Personalausweis für Personen unter 24 Jahre ist sechs Jahre gültig und kostet 27,60 Euro.

Besonderheit:

Der Personalausweis enthält einen berührungslos lesbaren Computer-Chip. Auf dem Chip sind Ihr Lichtbild, Ihre Fingerabdrücke und die Daten gespeichert, die Sie auch auf dem Ausweis sehen. Sie können Ihren Personalausweis für den elektronischen Identitätsnachweis verwenden. Mit Ihrem Online-Ausweis erledigen Sie Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach und sicher elektronisch. 

Wie das funktioniert, wo Sie Ihren Online-Ausweis nutzen können und weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite www.personalausweisportal.de


Hinweis:

Zusätzlich zum biometrischen Passfoto werden die Fingerabdrücke der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers gespeichert. Bei Kindern werden die Fingerabdrücke ab Vollendung des 6. Lebensjahres gespeichert.

AusweisApp: Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion

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