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Ausdruck aus dem Geburtenregister

Nr. 99027005250000

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister wird Ihnen auf Antrag vom zuständigen Standesamt ausgestellt. Der Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Geburt eingetragen hat. Sie erhalten das Dokument einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register. Dieser Ausdruck kommt rechtlich der Geburtsurkunde gleich und kann bei Behörden und anderen Stellen statt dieser vorgelegt werden.

Außer den Angaben zur Geburt, einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern, enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa

  • Adoption,
  • bei der Vaterschaft,
  • beim Namen
  • beim Geschlecht

Wenn Sie eine Erklärung über die Änderung Ihres Geschlechtseintrags und gegebenenfalls Ihrer Vornamen abgegeben haben, so darf ein Ausdruck aus dem Geburtenregister nur Ihnen selbst als betroffenen Person erteilt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde, die zum 01.01.2009 abgeschafft wurde.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Frist

  • 110 Jahr(e)
    • Der Registerausdruck ist zu Geburtsregistrierungen möglich, die vor längstens 110 Jahren erstellt wurden.
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