Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis
Nr. 99050104022000Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- Schutz vor Ladendieben,
- Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).