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Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten

Nr. 99023001012001

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie nehmen am „Begleiteten Fahren ab 17“ teil.
  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Das „Begleitete Fahren ab 17“ können Sie bereits beantragen, bevor Sie die ersten Fahrstunden nehmen.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

Welche Gebühren fallen an?

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • Gebühr: 7,70 Euro
    Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
  • Gebühr: 3,30 Euro
    Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)
  • Gebühr: 1,50 - 10,00 Euro
    Kosten für die Überprüfung je Begleitperson

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.

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