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Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen

Nr. 99079003012000

Mit der Lebenspartnerschaftsurkunde weisen Sie nach, dass Sie eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind. Sie erhalten sie bei dem Standesamt, das Ihre Lebenspartnerschaft beurkundet hat oder Ihre im Ausland geschlossene Lebenspartnerschaft nachbeurkundet hat.

Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:

  • Ihre Vor- und Familiennamen vor und in der Lebenspartnerschaft
  • Ort und Tag der Geburt der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners
  • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft

Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Urkunde
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Lebenspartnerschaft eingetragen hat.

Außer den Angaben enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen wie zum Beispiel die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

Seit Inkrafttreten der »Ehe für alle« am 1. Oktober 2017 können in Deutschland keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr neu begründet werden. Stattdessen können gleichgeschlechtliche Paare heiraten. Wenn eine Lebenspartnerschaft vor dem 1. Oktober 2017 in Deutschland begründet wurde, ist die Lebenspartnerschaftsurkunde weiterhin ein gültiges Personenstandsdokument.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Frist

  • 80 Jahr(e)
    • Jedes Standesamt muss Registereinträge zu Lebenspartnerschaften 80 Jahre lang aufbewahren.
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