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Prüfung als Gefahrgutbeauftragte oder Gefahrgutbeauftragter ablegen

Nr. 99028012058000

Sobald ein Unternehmen gefährliche Güter transportiert oder daran beteiligt ist, muss es mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Für diese Position müssen Sie einen Schulungsnachweis vorlegen, der dem Verkehrsträger entspricht, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Während die Wiederholungsprüfung der Verlängerung des Schulungsnachweises dient, können Sie mit der Ergänzungsprüfung weitere Verkehrsträger ergänzen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

  • bei Antrag: Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters
  • bei der Prüfung: Original der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

  • bei Antrag: Kopie des gültigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte
  • bei der Prüfung: Original des gültigen Schulungsnachweises

Kosten

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.

Frist

  • 5 Jahr(e)
    • Der Schulungsnachweis ist 5 Jahre gültig und kann um weitere 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung ist, dass Sie die Prüfung zur Verlängerung des Schulungsnachweises vor Ablauf des ersten Schulungsnachweises ablegen. Wenn Ihr Schulungsnachweis nicht mehr gültig ist, müssen Sie erneut eine Erstschulung und -prüfung absolvieren.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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