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Prüfung als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer ablegen

Nr. 99028003058000

Gefahrguttransporte haben besondere Anforderungen an die Sicherheit. Um diese zu gewährleisten, müssen Sie als Gefahrgutfahrerin oder Gefahrgutfahrer eine entsprechende Schulung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Dann erhalten Sie den ADR-Schein, auch Gefahrgutführerschein genannt.

ADR steht für "Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route" (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

Die Schulungen und damit auch die Prüfungen sind unterteilt in:

  • Basiskurs
  • Aufbaukurs Tank
  • Aufbaukurs Klasse 1
  • Aufbaukurs Klasse 7
  • Auffrischungsschulungen

Ansprechpunkt

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder

Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldung der Prüfungsteilnehmer in der Regel durch den Schulungsveranstalter
  • Prüfungsbogen
  • Niederschrift

Frist

  • 5 Jahr(e)
    • Der ADR-Schein ist 5 Jahre gültig. Der ADR-Schein verlängert sich um weitere 5 Jahre, wenn Sie die Auffrischungsschulung innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf der Gültigkeit erfolgreich abschließen. Wenn Ihr ADR-Schein nicht mehr gültig ist, müssen Sie erneut eine Erstschulung und -prüfung absolvieren.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

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