Vorlage - VO/2023/321
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Beschlussvorschlag:
Der Gesellschaftsvertrag der KulTour gGmbH soll entsprechend des vorliegenden Entwurfs geändert werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, die notariellen Änderungen vornehmen zu lassen.
Die KulTour gGmbH wird die Aufgaben im touristischen Handlungsfeld im bisherigen Umfang bis auf weiteres wahrnehmen.
Sachverhalt:
Die KulTour gGmbH ist eine einhundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Oldenburg in Holstein entsprechend des Gesellschaftsvertrages in der aktuellen Fassung.
Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne der Vorschriften des Abschnitts „Steuerbegünstigende Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung.
Der Gesellschaftsvertrag schreibt vor, dass in dem Wirtschaftsplan der Gesellschaft eine Gliederung vorzunehmen ist, die aus den Betriebszweigen „Kulturangebote/PR“ und „Touristikservice/Marketing“ besteht. Ferner sieht der Gesellschaftsvertrag vor, dass die Gesellschaft zur Deckung ihres Aufwands im Bereich Touristik die städtischen Einnahmen aus der Fremdenverkehrsabgabe als Teil des zu zahlenden Verlustausgleichs (Zuschuss) erhält.
In der Aufsichtsratssitzung der KulTour gGmbH im April 2023 hat der Geschäftsführer darüber informiert, dass er das Unternehmen Take Maracke & Partner (Wirtschaftsprüfer aus Kiel) beauftragt hat, eine Stellungnahme zu dem Thema „Betriebszweig Touristik und die Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft“ zu verfassen.
In der Stellungnahme kommt das Unternehmen zu dem Schluss, dass der Bereich Tourismusförderung keinen gemeinnützigen Zweck im Sinne des § 52 AO darstellt, noch handelt es sich um eine unschädliche Tätigkeit im Sinne des § 58 AO.
Das Wirtschaftsprüfungsunternehmen folgert daraus, dass eine Ausweitung der Tätigkeiten der Gesellschaft im Bereich der Touristik bzw. Tourismusförderung aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Erwägungen nicht zu empfehlen ist.
Die weitergehende Betätigung auf dem Gebiet der Touristik würde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit den Verlust der Gemeinnützigkeit für die Gesellschaft zur Folge haben. Damit würde die Steuerbefreiung entfallen, sowie die Möglichkeit des Ausstellens von Spendenbescheinigungen.
Aus den vorgenannten Gründen hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 4. April 2023 beschlossen, dem empfohlenen Restrukturierungskonzept der Geschäftsführung zu folgen, indem der Gesellschaftsvertrag dementsprechend angepasst wird.
Stellungnahme der städtischen Beteiligungsverwaltung:
Der beauftragte Wirtschaftsprüfer kommt in seiner Stellungnahme zu der Erkenntnis, dass eine Ausweitung der Tätigkeiten im Bereich der Touristik aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Erwägungen nicht zu empfehlen ist. Die Beteiligungsverwaltung folgt der Empfehlung, und sieht angesichts der möglichen Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit eine Ausweitung kritisch.
Sofern politisch eine Ausweitung des touristischen Engagements bzw. eine Neuausrichtung der Tourismusstrategie gewollt ist, kann diese Aufgabe aus den vorgenannten Gründen nicht von der KulTour gGmbH in der bestehenden Rechtsform übernommen werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Stellungnahme Take Maracke & Partner wg. Touristik, Tourismusförderung
Änderung Gesellschaftsvertrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf Änderungen Gesellschaftsvertrag KulTour gGmbH - 14.11.2023 - Herausnahme Tourismus (209 KB) | ||||
2 | Stellungnahme Take Maracke & Partner wg. Touristik, Tourismusförderung (102 KB) |