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Betroffenenauskünfte/
Verarbeitungstätigkeiten

Informationen zu den Verarbeitungstätigkeiten der Stadt Oldenburg in Holstein

Zur Erfüllung der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 EU-DSGVO veröffentlicht die Stadt Oldenburg in Holstein nachfolgende Dokumente:

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein im Rahmen der Online-Übertragung von Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschuss- und Beiratssitzungen



Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein im Rahmen der Online-Buchung von Aktivitäten des Ferienpasses der Stadtjugendpflege über das Programm Nupian

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein bei Inanspruchnahme des Mängelmelders auf der städtischen Internetseite

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein bei Inanspruchnahme des Mängelmelders auf der städtischen Internetseite


1.    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Stadt Oldenburg in Holstein ist der Bürgermeister der Stadt Oldenburg in Holstein.

Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 498-0
info@stadt-oldenburg.landsh.de


2.    An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Für Fragen zum Datenschutz steht die Datenschutzbeauftragte der Stadt Oldenburg in Holstein zur Verfügung.

Svenja Dieck
Rathaus, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein
04361 498-0
svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de


3.    Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?
Die Stadt Oldenburg in Holstein erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Mängelmelders. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung findet sich in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 7 DSGVO und § 27 LDSG-SH.


4.    Werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Nutzung des Mängelmelders werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:

a)    Zuständige Mitarbeiter/innen des Rathauses
b)    Zuständige Mitarbeiter/innen der Kommunalen Dienste Oldenburg


5.    Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Stadt Oldenburg in Holstein speichert Ihre personenbezogenen Daten nach Bearbeitung des gemeldeten Mangels für die Dauer von 4 Wochen.


6.    Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?
Bezogen auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Mängelmelders haben Sie gegenüber der Stadt Oldenburg in Holstein das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO); letzteres jedoch nur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Schleswig-Holstein ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223, Online-Beschwerdeformular: https://uldsh.de/beschwerde, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)


7.    Kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dagegen zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Oldenburg in Holstein liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Stadt Oldenburg in Holstein übertragen wurde, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 LDSG), basiert die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Recht auf Widerruf besteht in diesen Fällen nicht.


8.    Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Ihre personenbezogenen Daten sind für die Bearbeitung Ihres Anliegens über den Mängelmelder durch die Stadt Oldenburg in Holstein erforderlich.

Es besteht keine Pflicht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Allerdings kann ohne die Angaben Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Ihnen stehen jedoch weitere Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Telefon, persönliche Mitteilung) zur Verfügung.



Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Wohngeldantrages

Datenerhebungsbogen für den Besuch im Rathaus

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein im Rahmen der Überprüfung von Identitätsdokumenten mit dem Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei

1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?


Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Stadt Oldenburg in Holstein ist der Bürgermeister der Stadt Oldenburg in Holstein.

Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 498-0
info@stadt-oldenburg.landsh.de


2. An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?


Für Fragen zum Datenschutz steht die Datenschutzbeauftragte der Stadt Oldenburg in Holstein zur Verfügung.

Svenja Dieck
Rathaus, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein
Zimmer 2.09
04361 498-125
svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de


3. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?


Die Stadt Oldenburg in Holstein erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Verfahren zur Überprüfung von Identitätsdokumenten. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung findet sich in Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und § 23 Abs. 1 BMG (Meldebehörden), § 2 Absatz 2 PAuswG und § 6 Absatz 2 PaßG (Pass- und Personalausweisbehörden) sowie § 9 PStG, § 5 PStV (Standesämter), sowie § 3 Absatz 1 LDSG.


4. Werden meine Daten weitergegeben?


Im Falle der Feststellung einer Inkriminierung werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:

a) Landeskriminalamt


5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?


In den Fällen der Feststellung einer Inkriminierung des Identitätsdokumentes wird nach der Übergabe des Prüfprotokolls an die Polizei der Prüfbericht maximal 7 Tage gespeichert und anschließend vom Rechner gelöscht. Der Ausdruck des Prüfberichts wird vernichtet, wenn sowohl seit der Mitteilung des Prüfergebnisses durch das Landeskriminalamt als auch seit der Übermittlung der Auswertung der Statistik an das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration ein Monat vergangen ist.

In allen anderen Fällen erfolgt keine Speicherung der Daten.


6. Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?


Bezogen auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie bezüglich der Überprüfung von Identitätsdokumenten mit dem Dokumentenprüfsystem der Bundesdruckerei gegenüber der Stadt Oldenburg in Holstein das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO); letzteres jedoch nur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Schleswig-Holstein ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223, Online-Beschwerdeformular: https://uldsh.de/beschwerde, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)


7. Kann ich meine Einwilligung widerrufen?


Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dagegen zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Oldenburg in Holstein liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Stadt Oldenburg in Holstein übertragen wurde, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 LDSG), basiert die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Recht auf Widerruf besteht in diesen Fällen nicht.


8. Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?


Ihre personenbezogenen Daten sind für die Überprüfung von Identitätsdokumenten durch die Stadt Oldenburg in Holstein erforderlich.
Sofern eine gesetzliche Mitwirkungspflicht besteht, teilen wir Ihnen dies unter Verweis auf die betreffende Norm mit.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Vorbemerkung

Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Absatz 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nummer 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung:

Stadt Oldenburg in Holstein

Der Bürgermeister

Markt 1

23758 Oldenburg in Holstein

04361 / 498 - 0

info@stadt-oldenburg.landsh.de

2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Frau Svenja Dieck

Markt 1

23758 Oldenburg in Holstein

04361 / 498 – 125

svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern nach § 3 BMG gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundesdatenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.

d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten. Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.

e) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.

f) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

5. Dauer der Speicherung

Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

6. Betroffenenrechte

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO i.V.m. §§ 10 und 11 BMG).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO i.V.m. § 12 BMG).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO i.V.m. §§ 13 und 14 BMG zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen (siehe Nummer 4. Buchstabe d)), sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

7. Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO i.V.m. § 44 Absatz 3 BMG). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

8. Beschwerderecht

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Postfach 71 16, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaberinnen und Inhaber von Personalausweisen

Vorbemerkung


Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen und es ihr ermöglichen, ihr Gesicht mit dem Lichtbild des Ausweises abzugleichen. Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht.
Wer seine Verpflichtung, einen Ausweis zu besitzen nicht erfüllt oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 3.000 Euro belegt werden.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung:

Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 / 498 - 0
info@stadt-oldenburg.landsh.de


2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Frau Svenja Dieck
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 / 498 – 125
svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de

3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten


Die Personalausweisbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) personenbezogene Daten der ausweispflichtigen Person und speichert diese im Ausweisregister zum Zwecke der Ausstellung der Ausweise, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Ausweisinhabers und zur Durchführung des PAuswG.

Die Personalausweisbehörde verarbeitet neben den personenbezogenen Daten nach § 23 Absatz 3 PAuswG zusätzlich nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DS-GVO in Verbindung mit § 5 PAuswG das Lichtbild sowie auf Antrag die Finger-abdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der ausweispflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet. Die Verarbeitung der Fingerabdrücke sowie der in § 5 Abs. 5 PAuswG genannten Daten erfolgt auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Ausweises.

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten


Personenbezogene Daten der Ausweisinhaberin oder des Ausweisinhabers wer-den an den Ausweishersteller zum Zweck der Ausweisherstellung übermittelt.

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Ausweis oder mit Hilfe des Ausweises dürfen ausschließlich erfolgen nach §§ 15 bis 17 PAuswG durch Behörden, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sowie durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Berechtigungen.

Die Personalausweisbehörde darf nach Maßgabe der §§ 18 bis 20 PAuswG an andere öffentliche Stellen aus dem Ausweisregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.

5. Dauer der Speicherung


Personenbezogene Daten im Ausweisregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Ausweises, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Ausweises, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen.
Für die Personalausweisbehörde bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beträgt die Frist 30 Jahre.
Die bei der Personalausweisbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach Aushändigung des Personalausweises an die antragstellende Person zu löschen.
Im Personalausweisrecht gelten folgende weitere Regelungen:

  •  Personenbezogene Daten beim Sperrnotruf sind 1 Jahr nach ihrer Erhebung zu löschen.
  •  Beim Sperrlistenbetreiber sind Sperrschlüssel und Sperrsumme 10 Jahre nach deren Eintragung aus der Referenzliste zu     löschen.
  •  Aktualisierungen der Sperrliste werden gespeichert, damit eine Sperrung o-der Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises nachgewiesen werden kann. Sie werden 10 Jahre nach ihrer Speicherung gelöscht.
  •  Ein allgemeines Sperrmerkmal wird 10 Jahre aus der Sperrliste gelöscht, nachdem der Sperrschlüssel beim Sperrlistenbetreiber gespeichert worden ist, oder wenn die Personalausweisbehörde eine Entsperrung vorgenommen hat.
  •  Der Ausweishersteller speichert die Daten, die im Rahmen des Produktions-verfahrens erlangt oder erzeugt worden sind und der antragstellenden Person zugeordnet werden können, höchstens so lange, bis der Sperrlistenbetreiber den Empfang der Sperrsumme und des Sperrschlüssels und die Personalausweisbehörde den Eingang des Sperrkennworts bestätigt haben. Im Übrigen sind die Daten sicher zu löschen. Der Ausweishersteller führt zur Vermeidung von Doppelungen eine Liste mit Sperrsummen von hergestellten Personalausweisen. Die Sperrsummen in dieser Liste sind zehn Jahre nach ihrer Eintragung zu löschen.

6. Betroffenenrechte


Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DS-GVO insbesondere folgende Rechte:
a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO in Verbindung mit § 11 PAuswG).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.

7. Beschwerderecht


Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Postfach 71 16, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaberinnen und Inhaber von Pässen

Vorbemerkung


Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die aus dem Geltungsbereich dieses Gesetzes aus- oder in ihn einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Pass mitzuführen und sich damit über ihre Person auszuweisen.
Die Passpflicht nach dem Paßgesetz (PaßG) erfüllt, wer einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Absatz 2 des PaßG besitzt, ihn auf Verlangen vorlegt und den Lichtbildabgleich ermöglicht. Die Passpflicht kann darüber hinaus auch erfüllt werden durch die nach § 7 der Passverordnung zugelassenen Ausweise als Passersatz.
Wer seine Verpflichtung, einen Pass zu besitzen, nicht erfüllt oder eineMitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro belegt werden.

1. Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung:

Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 / 498 - 0
info@stadt-oldenburg.landsh.de


2. Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:

Frau Svenja Dieck
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 / 498 – 125
svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de


3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten


Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. e, Abs. 2 und Abs. 3 Buchst. b sowie Art. 9 Abs. 2 Buchst. g Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 22 Abs. 1 PaßG personenbezogene Daten der Passinhaber und speichert diese im Passregister zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Feststellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG.
Die Passbehörde verarbeitet nach Art. 9 Abs. 2 Unterabsatz 1 Buchst. g DS-GVO in Verbindung mit § 4 PaßG das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke der betroffenen Person. Diese Daten werden bei der passpflichtigen Person erhoben und zur Herstellung des Dokuments sowie auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Dokuments verarbeitet. Die Verarbeitung der Fingerabdrücke sowie der in § 4 Abs. 3 PaßG genannten Daten erfolgt auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Passes.

4. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten


Personenbezogene Daten der Passinhaberin oder des Passinhabers werden an den Passhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes übermittelt.

Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus dem Pass oder mit Hilfe des Passes dürfen nach §§ 15 bis 17 PaßG ausschließlich durch Behörden erfolgen, die zur Identitätsfeststellung berechtigt sind sowie durch andere öffentliche und nichtöffentliche Stellen zur Erfüllung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben und Berechtigungen.

Die Passbehörde darf nach §§ 18 bis 20 PaßG an andere öffentliche Stellen aus dem Passregister Daten übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständigkeit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.

5. Dauer der Speicherung


Personenbezogene Daten im Passregister sind mindestens bis zur Ausstellung eines neuen Passes, höchstens jedoch bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Passes, auf den sie sich beziehen, zu speichern und dann zu löschen.
Für die Passbehörde bei der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben beträgt die Frist 30 Jahre.


6. Betroffenenrechte


Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DS-GVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.

7. Beschwerderecht


Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Postfach 71 16, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Informationspflicht durch das Amt für Soziale Hilfen Oldenburg in Holstein für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

1. Wer ist beim Amt für Soziale Hilfen für die Datenverarbeitung verantwortlich?


☐ Stadt Heiligenhafen, Der Bürgermeister, Markt 4 – 5,
23774 Heiligenhafen, Telefon: 04632 906-6,
E-Mail: info@heiligenhafen.de


☐ Stadt Oldenburg in Holstein, Der Bürgermeister, Markt 1,
23758 Oldenburg in Holstein, Telefon 04361 498-0,
E-Mail: info@stadt-oldenburg@landsh.de

☐ Amt Oldenburg-Land, Der Amtsvorsteher, Hinter den
Höfen 2, 23758 Oldenburg in Holstein, Telefon 04361
4937-0, E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de


☐ Gemeinde Lensahn, Der Bürgermeister, Eutiner Straße 2,
23738 Lensahn, Telefon 04363 508-0,
E-Mail: amt-lensahn@amt-lensahn.de

2. An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?


☐ Stadt Heiligenhafen
Herrn Kuno Brandt
Tel.: 04362 – 906 707
E-Mail: kuno.brandt@heiligenhafen.de

☐ Stadt Oldenburg in Holstein
Frau Svenja Dieck
Tel.: 04361 – 498 0
E-Mail: svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de

☐ Amt Oldenburg-Land
Frau Gnewuch
Tel.: 04361 – 4937 12
E-Mail: doreen.gnewuch@amt-oldenburg-land.de


☐ Gemeinde Lensahn
Herrn A. D. Kaiser
Tel.: 04363 – 508 32
E-Mail: datenschutzbeauftragter@amt-lensahn.de

Für die Wahrnehmung Ihrer Rechte können Sie sich ebenfalls an Ihre/n Sachbearbeiter/in oder deren Leitungen wenden.


3. Zu welchem Zweck werden meine Daten verarbeitet?

Das Amt für Soziale Hilfen verarbeitet Ihre erforderlichen personenbezogenen Daten, die es für die Bearbeitung Ihres Anliegens von Ihnen zur Bearbeitung Ihres Antrages nach dem SGB XII bzw. AsylbLG erhält.

Ihre Daten werden benötigt, um Ihren individuellen Hilfebedarf zu ermitteln, um zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Hilfe vorliegen und ggf. vorrangige Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger oder Dritte zu prüfen.


4. Auf welchen Rechtsgrundlagen werden meine Daten verarbeitet?



Die personenbezogenen Daten werden im Einklang mit den nachstehend aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet:
• Artikel 6 Abs. 1 lit. C und e in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 3 lit, b (DSGVO)
• Artikel 6 Abs. 1 lit. A DSGVO (nur bei Einwilligungserklärungen)
• § 3 Landesdatenschutzgesetz Schleswig Holstein (LDSG)
• §§ 60 bis 67 Sozialgesetzbuch, Erstes Buch (SGB I) in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 1 (DSGVO)
• § 3, § 21 sowie §§ 67a bis 85a Sozialgesetzbuch, Zehntes Buch (SGB X)
• §§ 9 bis 11 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
• §§ 117 bis 120 SGB XII


5. Welche Kategorien meiner personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Sie haben das Recht zu erfahren, ob bzw. welche Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO).

Folgende personenbezogene Daten von Ihnen werden verarbeitet:
• Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit und Lichtbild
• Anschrift, Telefonnummer und E-Mail nur bei freiwilliger Angabe
• Renten-/Sozialversicherungsnummer sowie Bankverbindung
• Einkommens- und Vermögensnachweise
• Daten der Bedarfe für Unterkunft und Heizung
• Evtl. Begutachtung oder Stellungnahmen des amtsärztlichen Dienstes, des Medizinischen Dienstes oder des zuständigen Rententrägers

Zusätzliche Datenverarbeitung bei Leistungen nach dem AsylbLG:
• Daten zu Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsstatus (insbesondere Einreisedatum, Passdokument, Aufenthaltsrecht, ausländerrechtliche Entscheidungen anderer Behörden)
• Leistungsrechtliche Daten (Bezugszeitraum, Leistungshöhe, Hintergrund der Bedürftigkeit)
• Strafrechtliche Ahndungen (insbesondere Straftat, Datum, Urteil, Strafmaß)


6. Aus welchen Quellen stammen personenbezogene Daten, die nicht bei mir erhoben wurden?

Sofern Sie nicht oder nicht vollständig an der Aufklärung des Sachverhalts mitwirken, kann das Amt für Soziale Hilfen Oldenburg auch Auskünfte abgleichen bzw. Daten erheben
• bei Stellen im Zusammenhang zwischen diesen und den Leistungsberechtigten bestehenden Rechtsverhältnissen (z.B. Vermieter/Mietverhältnis, Arbeitseinkommen und Kreditinstituten) und bei anderen Personen im Hinblick auf möglicherweise gegen diese Person bestehende Rechtsansprüche bzw. deren Voraussetzungen (z.B. unterhaltspflichte Eltern) nach § 117 SGB XII.
• bei anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Bundesagentur für Arbeit, Familienkasse, Unterhaltsvorschusskasse, Ämter für Ausbildungsförderung, Rentenversicherungen) sowie den zuständigen Jobcentern, Wohngeldstellen bzw. zuständige Einwohnermeldeämter nach §§ 3 und 69 Abs.1 Nr. 1 SGB X, sowie § 10b Abs. 1 AsylbLG inwieweit andere Sozialleistungen beantragt, bewilligt oder eingestellt wurden, bzw. ob Aussicht auf Bewilligung dieser Leistung besteht.
• beim Finanzamt sowie dem Bundeszentralamt für Steuern zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen nach § 21 Abs. 4 SGB X
• an Polizeibehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Durchführung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Strafverfahren nach §§ 68, 69 SGB X
• bei Banken und Kreditinstituten nach § 117 Abs. 3 SGB XII
• Ausländerbehörde nach § 11 Abs. 3 AsylbLG
• bei Anträgen auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an Leistungserbringer, Kindergärten, Schulen und Jugendamt nach § 67a ff SGB X

Die vorstehenden Daten können im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch in Bezug auf Personen erfolgen, die einer Pflicht zur Erteilung von Auskünften nicht nachkommen.


7. Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Die Aufbewahrungsfrist beträgt zehn Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem letztmalig Leistungen gezahlt wurden.


8. Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

• Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO); letzteres jedoch mur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.

Möchten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie den Antrag gestellt haben.

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO), wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist:
ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel
Telefon: 0431 988-1200, Fax: 0431 988-1223, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de,
Website: www.datenschutzzentrum.de


9. Kann ich meine Einwilligung widerrufen?

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).


Ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dagegen zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Amtes für Soziale Hilfen liegenden Aufgabe oder in der Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Amt für soziale Hilfen übertragen wurde, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 LDSG), basiert die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Recht auf Widerruf besteht in diesen Fällen nicht.


10. Bin ich verpflichtet meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Es besteht keine Pflicht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Allerdings kann ohne die Angaben Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Wenn Sie Sozialleistungen beantragen, ist die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben. Eine Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass die Bearbeitung von Leistungen nach den oben genannten Gesetzen nicht erfolgen kann und Ihnen dementsprechende Leistungen versagt bzw. abgelehnt werden müssen.


Ich habe die Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und verzichte auf die Aushändigung eines Ausdruckes.
Die Datenschutzhinweise wurden mir ausgehändigt.


________________________________________ __________________________________________
(Ort, Datum) (Unterschrift)

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Seniorenbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein im Rahmen dessen Corona-Impf-Hotline

21.01.2021/Version: 1.1

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Seniorenbeirat der Stadt Oldenburg in Holstein im Rahmen dessen Corona-Impf-Hotline

  1. 1.    Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Stadt Oldenburg in Holstein ist

 

der Seniorenbeirat

1. Vorsitzender

Uwe Koch

Markt 1

23758 Oldenburg in Holstein

0171 21 07 491

uwe.koch@inmaris.de

Stellvertretung: Gudrun Dose

 

 

  1. 2.    An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?

Für Fragen zum Datenschutz steht Ihnen der 1. Vorsitzende des Seniorenbeirates zur Verfügung (siehe oben).

 

Die Datenschutzbeauftrage der Stadt Oldenburg in Holstein steht Ihnen bei Fragen ebenfalls zur Verfügung.

 

Svenja Dieck

Rathaus, Markt 1

23758 Oldenburg in Holstein

svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de

 

 

  1. 3.    Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?

Der Seniorenbeirat erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Verfahren gemäß Ihrer Anfrage und Aufforderung zur Vermittlung von Impfterminen über seine  Corona-Impf-Hotline, die seit dem 21.01.2021 eröffnet wurde. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung findet sich in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 7 DSGVO.

 

 

  1. 4.    Werden meine Daten weitergegeben?

Im Rahmen der Vermittlung von Impfterminen werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:

a)      SH-Schleswig-Holstein Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren

b)      telefonische oder Online-Impfterminvermittlungsstelle

  1. 5.    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Der Seniorenbeirat speichert Ihre personenbezogenen Daten ab Erhebung für die Dauer der Vermittlung von Impfterminen und anschließend bis zum Abschluss Ihres Impfvorgangs.

 

  1. 6.    Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?

Bezogen auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten haben Sie bezüglich der Vermittlung von Impfterminen gegenüber des Seniorenbeirates das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO); letzteres jedoch nur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.

Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Schleswig-Holstein ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223, Online-Beschwerdeformular: https://uldsh.de/beschwerde, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)

 

Sofern Ihre Daten auf Grundlage einer Einwilligung verarbeitet werden (siehe oben, Ziffer 3), haben Sie außerdem das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).

 


  1. 7.    Kann ich meine Einwilligung widerrufen?

Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

  1. 8.    Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten sind für die Vermittlung von Ihren Impfterminen durch den Seniorenbeirat erforderlich.

 

Es besteht keine Pflicht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Allerdings kann ohne die Angaben Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

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