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Tagesordnung - 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen  

Bezeichnung: 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
Datum: Do, 01.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:17 Anlass: Sitzung
Raum: Turnhalle Grundschule am Wasserquell
Ort: Breslauer Straße 15, 23758 Oldenburg in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung sowie der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Anträge zur Tagesordnung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Niederschrift über die Sitzung vom 20.08.2020  
SI/19/509  
     
   
Ö 5  
Öffentlicher Bericht der Verwaltung  
Enthält Anlagen
VO/2020/113  
Ö 6  
Trassenverlauf 380 kV-Ostküstenleitung  
Enthält Anlagen
VO/2020/116  
Ö 7  
2. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020/118  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/2020/117  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes und nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage und des Bahndammes soll der B-Plan Nr. 64 aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung eines „Mischgebietes“ für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur  Umstrukturierung der Markthalle

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24, 23611 Bad Schwartau, durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

   
    01.10.2020 - Ausschuss für Umwelt und Bauwesen
    Ö 8 - zurückgestellt
   
Ö 9  
Öffentliche Anfragen und Mitteilungen      
N 10     Nicht öffentlicher Bericht der Verwaltung      
N 11     Grundstücksangelegenheit hier: Bauvorhaben an der Göhler Straße      
N 12     Einzelbauvorhaben hier. Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 34.3      
N 13     Nichtöffentliche Anfragen und Mitteilungen      
N 13.1     380 kV-Leitung      
N 13.2     Deutsche Bank      
N 13.3     Corona      
N 13.4     Rettungswache      
Ö 14  
Wiederherstellung der Öffentlichkeit und Bekanntgabe evtl. Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung      
               

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