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Vorlage - VO/2020/117  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 64 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Saba
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
01.10.2020 
19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1 - Übersichtsplan B64  
2 - Lageplan  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes und nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage und des Bahndammes soll der B-Plan Nr. 64 aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung eines „Mischgebietes“ für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur  Umstrukturierung der Markthalle

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24, 23611 Bad Schwartau, durchgeführt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

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Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 20.08.2020 wurde der grundsätzliche Wunsch des Betreibers der „Markthalle“, diese neu zu strukturieren und auf dem westlichen Grundstücksteil an der Göhler Straße Geschosswohnungsbau zu errichten, bereits im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt.

 

 

 

Im nicht öffentlichen Teil der heutigen Sitzung wird der Betreiber seine konkrete Planung vorstellen und bei einem positiven Beschluss soll gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 64 gefasst werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Betreiber.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

1 - Übersichtsplan

2 - Lageplan  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 1 - Übersichtsplan B64 (388 KB)      
Anlage 1 2 2 - Lageplan (456 KB)      
Stammbaum:
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