Auszug - Importierte Niederschrift
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Beschluss |
Gremium | Ausschuss für Umwelt und Bauwesen |
Sitzungsnummer | 40 |
Sitzungstag | 16. Mai 2013 |
| Niederschrift |
Beginn der Sitzung | 19:00 Uhr |
Ende der Sitzung | 21:15 Uhr |
Tagesordnung:
öffentlich:
01. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil der 39. Sitzung gefassten Beschlüsse
02. Feststellung des Protokolls der 39. Sitzung d. Ausschusses f. Umwelt u. Bauwesen
03. Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
04. Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Aufstellungsbeschluss
05. Sondernutzungen am Marktplatz hier: Verkaufsstand am Marktplatz
06. Radweg am Kremsdorfer Weg hier: Gefahrenmarkierung im Bereich der beruflichen Schulen
07. Anfragen und Mitteilungen
Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nichtöffentlich beraten.
09. Einzelbauvorhaben
09 a. Befreiung von den Regelungen der Erhaltungssatzung hier: Vorhaben im Bereich der Burgtorstraße
10. Anfragen und Mitteilungen
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Der Ausschussvorsitzende, Herr Ruwoldt, eröffnet um 19:00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienenen und stellt fest, dass der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen beschlussfähig ist.
Bürgerfragestunde
Herr Reinhold berichtet über die kürzlich abgeschlossene Aktion zur Ausbesserung der Gehwege im Oldenburger Bruch. Er bedankt sich ausdrücklich bei der Stadt und den Kommunalen Diensten. Durch die vielen ehrenamtlichen Helfer wurden insgesamt mehr als 100 t Material in die Wege eingearbeitet. Herr Reinhold bemerkt, dass es zwar viele freiwillige Helfer gegeben habe, dennoch aber keine Stadtvertreter bei der Aktion dabei waren.
In der Kuhtorstraße sind zahlreiche Pflastersteine auf den Lauf- und Gehwegen lose oder fehlen ganz. Diese stellen bilden gefährliche Stolperstellen. Herr Reinhold bittet um kurzfristige Beseitigung der potentiellen Gefahrenstellen.
Herr Ruwoldt dankt Herrn Reinhold ganz herzlich für sein jahrelanges Engagement bei der Ausbesserung der Bruchwege. Weiter erklärt er, dass der Hinweis auf mögliche Stolperstellen in der Kuhtorstraße an die Kommunalen Dienste weitergegeben wird.
Vor Eintritt in die Tagesordnung entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen, ob der Tagesordnungspunkte 07 auf die Tagesordnung genommen werden sollen und alle Folgenden auf der Tagesordnung somit um Eins nach hinten verlegt werden.
07 Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinde Gremersdorf
hier: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
-Für die Aufnahme d. Tagesordnungspunktes 07 wurde der Beschluss einstimmig gefasst-
Vor Eintritt in die Tagesordnung entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen, ob die folgenden Tagesordnungspunkte nichtöffentlich beraten werden sollen:
09. Grundstücksangelegenheiten (alt 08)
10. Einzelbauvorhaben (alt 09)
10 a. Befreiung von den Regelungen der Erhaltungssatzung
hier: Vorhaben im Bereich der Burgtorstraße
11. Anfragen und Mitteilungen (alt 10)
-Für eine nichtöffentliche Beratung der o. g. Punkte wurde der Beschluss einstimmig gefasst-
TOP 01 Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil der 39. Sitzung gefassten Beschlüsse
Der Ausschussvorsitzende liest die im nichtöffentlichen Teil der 39. Sitzung gefassten Beschlüsse ohne personenbezogene Daten vor.
TOP 02 Feststellung des Protokolls der 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
Gegen das Protokoll der o. a. Sitzung des Ausschusses für Bauwesen werden keine Einwände vorgebracht.
TOP 03 Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Beschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 der Stadt Oldenburg in Holstein für das Gebiet östlich der E 47, westlich des Bereichs des jetzigen Lebensmittelhandels und des Autohauses, zwischen dem Oldenburger Graben und der B 202 werden mit folgenden Änderungen gebilligt:
- Seite 11 - 1. Absatz der Begründung - Es wird folgender Teilsatz an den letzten Satz angefügt:
--- , zumal hier sonst eine „Verödung“ droht, wenn sich der Vollsortimenter in
Ermangelung zeitgerechter Präsentationsmöglichkeit zurückzieht. ---
1) Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2, bzw. § 4 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
2) Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
3) Da der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 1 oder § 4 Abs. 1 geändert bzw. ergänzt wurde, soll die Auslegungs- und Beteiligungsfrist soll 4 Wochen betragen.
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
1 Stimmenenthaltung
TOP 04 Bebauungsplan Nr. 48 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen fasst den Aufstellungsbeschluss des folgenden Bebauungsplans der Stadt Oldenburg in Holstein:
- Bebauungsplan Nr. 48 für das Gebiet des nord-westlichen Grundstücks
am Einmündungsbereich Markt / Kleine Schmützstraße.
Es wird insbesondere folgendes Planungsziel verfolgt: Die Bebauung des derzeit brach liegenden Grundstücks mit einem Gebäude für typische innenstadtrelevante Nutzungen.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
3.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
TOP 05 Genehmigung von Sondernutzungen
hier: Verkaufsstand auf dem Marktplatz
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Beschluss:
Der Bürgermeister wird gebeten, die Verlagerung des Verkaufsstandes vom derzeitigen Standort im Bereich des Marktplatzes an den Bereich der unteren Kuhtorstraße (Kreuzung an der Schauenburger Straße) zu veranlassen.
Sollte der derzeitige Betreiber einem Wechsel des Standortes nicht einwilligen, soll der Verkaufsstand am Markt abgebaut werden. Ein anderer Betreiber für einen Verkaufsstand an der Kuhtorstraße soll dann seitens der Stadt akquiriert werden.
Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür
1 Stimme dagegen
3 Stimmenenthaltungen
TOP 06 Radweg am Kremsdorfer Weg
hier: Gefahrenmarkierung im Bereich der Beruflichen Schulen
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Beschluss:
Den Beruflichen Schulen wird die Genehmigung erteilt, den Radweg des Kremsdorfer Weges entlang des Schulgrundstückes mit einem roten Farbanstrich als Gefahrenmarkierung zu versehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig dafür
TOP 07 Stellungnahme zur Bauleitplanung der Gemeinde Gremersdorf
(neu) hier: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen erhebt folgende Bedenken gegen die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gremersdorf:
- Im Rahmen der Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren hat die Stadt sich zur Prüfung einer Westtrasse bekannt. Durch die hier in Rede stehende Planung könnte im Rahmen der Schienenhinterlandanbindung ein möglicher Planungskorridor für eine Westumgehung Oldenburgs betroffen sein.
- Im Falle keiner Betroffenheit erhebt die Stadt weiter die Bedenken, dass das auf den Anlagen, bei entsprechender Höhe, zu installierende Blinklicht besonders in nächtlichen Stunden zu erheblichen Störungen der Anwohner in Kröß führt. Es sollen Anlagen gewählt werden, die derartigen Vorschriften nicht unterliegen.
Dies ist der Gemeinde Gremersdorf im Rahmen der Stellungnahme der Stadt sinngemäß mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür
1 Stimmenenthaltung
TOP 08 Anfragen und Mitteilungen
Frau Schlichter-Schenck bezüglich Baumaßnahme Göhler Straße / Radwege
Frau Schlichter-Schenck berichtet, dass Fahrradfahrer in den Kreuzungsbereichen Ostlandstraße / Göhler Straße und Am Voßberg / Göhler Straße nach den Bauarbeiten an der Göhler Straßen nun nicht mehr vorfahrtsberechtigt sind. Es wurden „Vorfahrt-Achten-Schilder“ für Fahrradfahrer aufgestellt. Dieser Zustand sei gefährlich erklärt Sie, da die Fahrradfahrer dieser Schilder oft übersehen. Eine einheitliche, im Stadtgebiet einheitliche Regelung wäre gut.
Herr Ruwoldt erklärt, dass es Regeln wie die Straßenverkehrsordnung gibt. Diese sind von Jedermann, also auch von Radfahrern zu beachten.
Herr Voß, KDO, ergänzt, dass diese Schilder im Rahmen der Planungsphase zu den Baumaßnahmen durch die Verkehrsbehörde des Kreises gefordert wurden.
Herr Seidel bezüglich des Museums
Herr Seidel erklärt, dass ihm zugetragen wurde, dass das Museum im Falle einer Hochwasserlage „unter Wasser“ stehen würde. Es gäbe Karten, so Herr Seidel, die das zeigen würden.
Herr Ruwoldt erwähnt, dass der Wasser- und Bodenverband derartige Karten haben könnte.
Herr Seidel bitte um Beschaffung dieser Karten und die anschließende Behandlung des Themas im Bauausschuss.
Herr Zorndt bezüglich der neuen Querungshilfe (Verkehrsinsel) für Fußgänger im Bereich der Göhler Straße auf Höhe Famila
Herr Zorndt berichtet, dass es im Einmündungsbereich Göhler Straße / Am Voßberg aufgrund der enuen Verkehrsinsel in letzter Zeit vermehrt zu brenzligen Situation gekommen ist. Autofahrer treten unverhofft auf die Bremse, da dort plötzlich Fußgänger die Straße queren. Diese Anmerkung soll als allgemeiner Hinweis dienen.
Weiter erfragt Herr Zorndt, ob der seinerzeit geplante Fußgängerüberweg in der Burgtorstraße gebaut wird.
Herr Voß erklärt, dass entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt wurden und die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Ausschussvorsitzender: Protokollführer:
gez. Ruwoldt gez. Pieper
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