Auszug - Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
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Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein für den Bereich östlich der Burgtorstraße, nordöstlich des Hopfenmarktes, nordwestlich der Straße Am Stadtpark und der dortigen Wohnanlagen, südwestlich des Burgtorgrabens, sowie südöstlich des in der Burgtorstraße ansässigen Sanitärinstallationsbetriebes und die Begründung werden gemäß der in der Sitzung vorgelegten und erörterten Fassung gebilligt.
1. | Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB, öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.
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2. | Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. |
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |