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Auszug - Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  

18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 19.08.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:50 Anlass: Sitzung
Raum: Bildungs- und Kulturzentrum
Ort: Göhler Straße 56, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2015/088 Bebauungsplan Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Gabriel
2. Herr Pieper
Aktenzeichen:302/AUB18
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 

Beschluss:
 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 56 der Stadt Oldenburg in Holstein für den Bereich östlich der Burgtorstraße, nordöstlich des Hopfenmarktes, nordwestlich der Straße Am Stadtpark und der dortigen Wohnanlagen, südwestlich des Burgtorgrabens, sowie süstlich des in der Burgtorstraße ansässigen Sanitärinstallationsbetriebes und die Begründung werden gemäß der in der Sitzung vorgelegten und erörterten Fassung gebilligt.

 

1.

Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Absatz 2 BauGB, öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

2.

Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

 

 

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