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Auszug - Bericht des Bürgermeisters über wichtige aktuelle Angelegenheiten  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43 Anlass: Sitzung
Raum: Bildungs- und Kulturzentrum
Ort: Göhler Straße 56, 23758 Oldenburg in Holstein
 
Wortprotokoll

 

rgermeister Voigt berichtet, dass die Arbeiten zur Wallsanierung bis auf Restarbeiten und Raseneinsaat vor dem Abschluss stünden. Die Kosten der Gesamtmaßnahme würden sich auf rund 530.000,00 € belaufen.

 

Anschließend berichtet Herr Voigt, dass das Kreisveterinäramt die Restriktionen im Zusammenhang mit der Vogelpest zum 20. Mai 2017 aufgehoben werde.

 

Weiter teilt er mit, dass der Kreis das Wahlergebnis der Landtagswahl 2017 für die Stadt Oldenburg in Holstein und den Kreis ohne Beanstandungen festgestellt habe.

 

Im Zusammenhang mit der Sanierung der Bundesautobahn BAB A 1  musste der Verkehr am Montag, 15. Mai 2017 durch die Stadt umgeleitet werden. Er sei froh, dass es dabei, nicht zuletzt durch flankierende Maßnahmen bei der Verkehrsführung durch die Stadt, zu keinen größeren Beeinträchtigungen des fließenden Verkehrs gekommen sei.

 

Der Bürgermeister gibt bekannt, dass die Telefonanlage des Gymnasiums „gehackt“ wurde und über diese Gepräche nach Eritrea geführt wurden. Die Anlage wurde mittlerweile für Auslandsgespräche gesperrt. Das Alter der Telefonanlage lasse keinen Aufbau einer Firewall zu, so dass eine neue beschafft werden müsse.

 

Stadtverordneter Junkersdorf regt eine Überprüfung der Nichtangreifbarkeit der städtischen Kommunikationsleitungen an.

 

rgermeister Voigt erklärt, dass er diese, da sie über das Landesnetz betrieben werden, für relativ sicher halte.

 

Stadtverordneter Marzian erklärt, dass er nach den Regenfällen im Frühjahr Erdabrutschungen am Wall festgestellt habe und fragt in diesem Zusammenhang nach möglichen Gewährleistungen durch bauausführenden Firmen.

 

Der Bürgermeister erklärt, dass die Abrutschungen wohl nicht ernsthafter Natur gewesen seien. Im Übrigen gelten Gewährleistungsansprüche im Rahmen der allgemeinen Regelungen nach VOB. Eine detaillierte Aussage des Bauamtes soll nachgeliefert werden.

 

 

 

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