Auszug - Beschluss über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Beschluss:
a) Es wird beschlossen, den umlagefähigen Aufwand für 2014 auf 61.198,82 € festzulegen und
den Abgabesatz 2014 auf 1,13% festzusetzen.
b) Die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: | 11 | Stimmen dafür |
| 6 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |