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Auszug - Antrag des Kinder- und Jugendbeirates; hier: Förderung der Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit  

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtverordnetenversammlung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:45 Anlass: Sitzung
Raum: Museumshof - "Refektorium" Gastronomie im Wallmuseum
Ort: Prof.-Struve-Weg 1, 23758 Oldenburg in Holstein
VO/2017/118 Antrag des Kinder- und Jugendbeirates;
hier: Förderung der Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen in der Jugendarbeit
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Saba
2. Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in:Bürgermeister Saba, Jörg
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 Der Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, Herr Schoer, sowie die Vorsitzende des Hauptausschusses, Frau Schlichter-Schenck, führen kurz ins Thema ein und berichten über die Beschlussfassung in ihren Ausschüssen.

 

 


Beschluss:

a) Auf Grund des Antrages des Kinder- und  Jugendbeirates werden die ehrenamtliche Mitglieder der Jugendarbeit beginnend mit dem Jahr 2017 in analoger Anwendung der Richtlinien des Kreises  (Entwurf Stand 16.11.2017; Ziffer 6 Zuwendungen für ehrenamtliche Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit) gefördert.

 

b) Der Bürgermeister wird aufgefordert, dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten in der nächsten Sitzung einen Vorschlag für eigene Förderrichtlinien der Stadt vorzulegen, die sich an den Richtlinien des Kreises orientieren. Dazu gehören dann auch Informationen, welche finanziellen Folgen aus den einzelnen Fördermöglichkeiten erwachsen. Der Ausschuss wird darauf aufbauend dem Hauptausschuss und der Stadtverordnetenversammlung städtische Richtlinien über die Förderung der Jugendarbeit empfehlen. Gleichzeitig wird der Ausschuss eine Empfehlung darüber aussprechen, welche Mittel für die einzelnen Förderglichkeiten im Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die gesamten Richtlinien sollen dann rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.

 


 

Abstimmungsergebnis:

17

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen


 

 

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