Auszug - Gewerbeflächenkonzept des Kreises Ostholstein
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Wortprotokoll |
Herr Seidel möchte wissen, nach welchen Kriterien die Gewerbeflächen für die Meldung der Stadt für das Gewerbeflächenentwicklungskonzept des Kreises Ostholstein ausgewählt wurden.
Herr Gabriel erläutert, dass diese Flächen hauptsächlich nach topografischen Gründen ausgewählt wurden, man aber in der Lage nicht festgelegt sei und Verschiebungen durchaus möglich sind, falls z.B. Grundstückseigentümer ihre Flächen nicht veräußern möchten.
Herr Voigt erläutert weiter, dass seitens der EGOH auch geplant sei, mit allen Eigentümern Gespräche zu führen.
Herr Ruwoldt teilt mit, dass der Eigentümer der Flächen neben McDonalds (Herr Hartwig Schmidt) seine im B-Plan 36.2 als SO-Gebiet „Raststätte“ festgesetzten Flächen und auch die außerhalb des B-Planes südlich davon liegenden Fläche gerne einer gewerblichen Nutzung zuführen würde.
Herr Gabriel teilt hierzu mit, dass auf diesen Flächen weder eine gewerbliche Nutzung noch eine Wohnnutzung genehmigungsfähig wären, da es sich bei der Lage u.a. um die Freizeitachse nach Weißenhaus handele. Evtl. wäre eine Anfrage bei der Landesplanung nach einer gewerblichen Nutzung möglich, wenn der Flächennutzungsplan abschließend genehmigt wurde.