Auszug - Schienenanbindung zur festen Fehmarnbeltquerung hier: Schalltechnische Untersuchungen für die Lübbersdorfer Kleinsthofsiedlung
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Wortprotokoll Beschluss |
Frau Korczak stellt die Lärmsituation im PFA 3 (für den Bereich Lübbersdorf) vor.
Sie teilt auf Nachfragen u.a. mit, dass bei der Berechnung auch die Windrichtung berücksichtigt würde. Die Prognose für die Anzahl der Güterzüge liege für das Jahr 2030 bei 70 Zügen / Tag (hiervon 100 % leise Güterwagen), für das Jahr 2025 bei 80 Zügen / Tag mit 80 % leisen Güterwagen. Der Anteil heute würde bei 60 % leisen Güterwagen liegen.
Sie bestätigt die Annahme, dass bei einer fehlerhaften Prognose (falls tatsächlich deutlich mehr Güterzüge fahren sollten, als heute angenommen) die Bahn nachbessern müsste. Die jeweilige Gemeinde müsste jedoch auf die erhöhten Zahlen aufmerksam machen.
Frau Korczak teilt außerdem mit, dass auch Gesamtlärmbetrachtungen in Verbindung mit dem Straßenverkehrslärm durchgeführt würden. Da für diese beiden Lärmquellen jedoch unterschiedliche Grenzwerte gelten würden, gebe es keine gemeinsamen Vorschriften für einen gesetzlich vorgeschriebenen aktiven „Gesamt“-Lärmschutz.
Im Hinblick auf die drei betroffenen Lübbersdorfer Wohngebäude, für die die Bahn passiven Lärmschutz präferiert, weist Herr Junkersdorf noch einmal auf die Notwendigkeit zur Forderung von Vollschutz hin, damit auch Gebäude im Außenbereich den gleichen Lärmschutz erhalten wie Gebäude, die innerhalb festgesetzter Baugebiete liegen.
Frau Korczak erläutert anschließend kurz allgemeines zu Erschütterungen. Im PFA 3 und 4 bestünden jedoch keine Betroffenheiten.
Abschließend wird mitgeteilt, dass alle Planfeststellungsabschnitte beim Eisenbahnbundesamt (EBA) eingereicht wurden. Die ersten Prüfberichte zu den zuerst eingereichten Abschnitten werden voraussichtlich nach den Sommerferien erwartet.
Beschluss:
Das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchungen für den Planfeststellungsabschnitt 3 bezogen auf den Oldenburger Ortsteil Lübbersdorfer Kleinsthofsiedlung wird zur Kenntnis genommen.
Die Sachlage wird zur Kenntnis genommen und es wird kein Beschluss gefasst.