Auszug - Importierte Niederschrift
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Beschluss |
Gremium | Haupt- und Finanzausschuss |
Sitzungsnummer | 03. Sitzung |
Wahlperiode | 2013 - 2018 |
Sitzungstag | 12. November 2013 |
| Niederschrift |
Ort der Sitzung | Sitzungssaal im Rathaus |
Beginn der Sitzung | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung | 22.31 Uhr |
Anwesende:
1. Stadtvertreterin Annette Schlichter-Schenk (V) 2. Stadtvertreter Karsten Marzian (stv. V) 3. Stadtvertreter Dr. Henning Andrees 4. Stadtvertreterin Silke Drews 5. Stadtvertreter Jens Junkersdorf 6. Stadtvertreterin Hannelore Schuldt 7. Stadtvertreter Wolfgang Seidel 8. Stadtvertreter Olaf Winkelmann 9. Stadtvertreter Klaus Zorndt
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Von der Verwaltung nehmen teil:
1. Bürgermeister Martin Voigt 2. Obersamtsrat Erich Wulf 3. Amtsrat Detlef Rodermund - Protokollführer 3. Stadtamtmann Jörg Saba 4. Stv. Werkleiter Thomas Voß
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Zur Sitzung wurde eingeladen mit folgender
Tagesordnung:
a) die Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Haupt- und Finanzausschusses b) wichtige aktuelle Angelegenheiten
a) Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2012 b) Vorkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 – 2016 mit 10-Jahres-Gebührenvorausschaurechnung 2014 – 2023
a) Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein b) Erlass einer Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
a) die Umsetzung der nichtöffentlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Haupt- und Finanzausschusses b) wichtige aktuelle Angelegenheiten
13. Vertrauliche Anfragen und Mitteilungen |
Stadtvertreterin Schlichter-Schenck begrüßt die Anwesenden, unter anderen die Geschäftsführer der Firma GeKom mbH, Frau Dewenter-Steenbock und Herrn Steenbock, und eröffnet die Sitzung um 19.00 Uhr. Sie stellt fest, dass die Einladung form- und fristgerecht ergangen und der Ausschuss beschlussfähig ist. Widerspruch wird nicht erhoben.
Die Ausschussvorsitzende lässt darüber abstimmen, ob die Punkte 11 bis 13 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten sind.
Einwendungen werden nicht erhoben.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Tagesordnungspunkte 11 bis 13 in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln.
(Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür)
Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt sie den anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner die Gelegenheit, Fragen an den Ausschuss zu richten. Das Wort wird nicht gewünscht.
Aufgrund des vorstehenden Beschlusses wird die Tagesordnung einvernehmlich wie folgt gefasst:
Tagesordnung:
I. Öffentlicher Teil:
a) die Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Haupt- und Finanzausschusses b) wichtige aktuelle Angelegenheiten
a) Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2012
b) Vorkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 – 2016 mit 10-Jahres-Gebührenvorausschaurechnung 2014 – 2023
a) Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein b) Erlass einer Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
II. Nichtöffentlicher Teil:
a) die Umsetzung der nichtöffentlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Haupt- und Finanzausschusses b) wichtige aktuelle Angelegenheiten
13. Vertrauliche Anfragen und Mitteilungen
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Zu TOP 1.): Niederschrift über die 2. Sitzung des Haut- und Finanzausschusses am 10. September 2013
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2013 werden nicht erhoben.
Zu TOP 2.): Bericht des Bürgermeisters über
a) die Umsetzung der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Haupt- und Finanzausschusses
Bürgermeister Voigt verweist auf den vorliegenden schriftlichen Bericht, dem nichts hinzuzufügen sei.
Stadtvertreter Junkersdorf fragt mit Bezug auf das Schreiben der Stadt zur geplanten Schienenhinterlandanbindung an den Ministerpräsidenten, ob der Bürgermeister zwischenzeitlich eine Antwort darauf erhalten habe. Herr Voigt verneint.
Stadtvertreter Seidel fragt hinsichtlich des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplanes danach, ob ein Abschluss des Abwägungsprozesses in Sicht sei.
Bürgermeister Voigt sagt eine Antwort der Bauverwaltung im Zusammenhang mit dem Versand des Protokolls zu (siehe Anlage 1).
Stadtvertreter Seidel merkt an, dass beim Ausbau der Wagenremise seiner Inaugenscheinnahme nach Aluminium-Fenster verbaut seien. Das erscheine im Hinblick auf den historischen Charakter des Gebäudes zumindest merkwürdig.
Herr Voigt ist der genaue Hintergrund, der dazu geführt hat, die Fenster aus diesem Material einzubauen, nicht bekannt. Er wisse jedoch, dass Fenster aus anderen Materialien nicht gewünscht seien.
Stadtvertreter Junkersdorf vermisst einen Hinweis der Kanzlei John, die zahlreiche Gemeinden im Zusammenhang mit der Schienenhinterlandanbindung juristisch vertritt, dass sie auch im Namen der Stadt Oldenburg in Holstein handelt.
Bürgermeister Voigt erklärt, dass die Kanzlei John auch die Interessen der Stadt Oldenburg in Holstein vertritt (siehe Anlage 2).
b.) wichtige aktuelle Angelegenheiten
Herr Voigt berichtet, dass es beim Versuch Verstopfungen der Dachentwässerung der Großsporthalle zu beseitigen, zum Abriss eines innenliegenden Fallrohres gekommen sei, der dazu geführt habe, dass sich Regenwasser in erheblichen Mengen in die Halle ergossen habe. Eingeleitete Sofortmaßnahmen der Bauverwaltung, der KDO und der Feuerwehr haben jedoch nicht verhindern können, dass sich Wasser in dem Raum zwischen Hallenboden und dem darunter befindlichen Fundament gesammelt habe. Die Feuchtigkeit müsse nun schnell durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Diese gelte vor allem vor dem Hintergrund, um den am 22. November geplanten Auftritt des „PASIÓN DE BUENA VISTA“ nicht zu gefährden.
Der Bürgermeister berichtet, dass sich der Sozialausschuss des Kreises Ostholstein für die Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Oldenburg in Holstein ausgesprochen habe.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Zu TOP 3.): Bericht der Werkleitung der KDO
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht des Werkleiters zur Kenntnis.
Zu TOP 4.): Abwasserbeseitigung im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein
a) Nachkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2012
Herr Steenbock erläutert die durch die Firma GeKom erarbeitete Nachkalkulation 2012 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ausführlich.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Nachkalkulation 2012 für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung zur Kenntnis.
(Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür)
b) Vorkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung 2014 – 2016 mit 10-Jahres-Gebührenvorausschaurechnung 2014 – 2023
Herr Steenbock erläutert die durch die Firma GeKom erarbeitete Vorkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die Jahre 2041 – 2016 und eine 10-Jahre-Gebührenvorausschauberechnung für die Jahre 2014 – 2023 ausführlich und beantwortet Fragen zu Einzelpunkten der Kalkulation.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorkalkulation der Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung für die Jahre 2014 – 2016 und eine 10-Jahres-Gebührenvorausschauberechnung für die Jahre 2014 – 2013 zur Kenntnis.
Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Gebühren für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ab 1. Januar 2014 wie folgt durch den Erlass einer Nachtragssatzung festzusetzen:
Schmutzwasserbeseitigung:
Grundgebühr: 60,00 € /Jahr und Anschluss
Zusatzgebühr: 3,24 €/m³
Niederschlagswasserbeseitigung:
7,84 € je angefangene 25 m² angeschlossene und befestigte Fläche und ab 1. Januar 2015
8,83 € je angefangene 25 m² angeschlossene und befestigte Fläche
Dezentrale Abwasserbeseitigung:
Grundgebühr: 71,53 € pro Leerung
Zusatzgebühr: 68,24 € je angefangenen m³ Schlamm
(Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür,
1 Stimme dagegen)
Zu TOP 5.): Straßenreinigung im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein
a) Erlass einer Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein in der Fassung der Verwaltungsvorlage, die der Niederschrift als Anlage beizufügen ist, zu beschließen. Die Verwaltung wird gebeten in Verbindung mit Vertretern der Stadtverordnetenversammlung das Straßenverzeichnis hinsichtlich der Klassifizierung der Reinigungshäufigkeit zu überprüfen und ggf. bis zum 01.01.2015 anzupassen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür,
1 Stimmenthaltung)
a) Erlass einer Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein
Herr Steenbock erläutert die durch die Firma GeKom erarbeitete Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren ausführlich.
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Oldenburg in Holstein in der Fassung der Verwaltungsvorlage, die der Niederschrift als Anlage beizufügen ist, zu beschließen.
(Abstimmungsergebnis: 8 Stimmen dafür,
1 Stimmenthaltung)
Zu TOP 6.): Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe durch die Stadt Oldenburg in Holstein
a) Festsetzung des umlagefähigen Aufwandes und des Abgabesatzes
Nach kurzer Diskussion, in der der Bürgermeister die Überprüfung der dem ermittelten Abgabesatz zu Grunde liegenden Kosten zusagt, ergeht folgender
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den umlegungsfähigen Aufwand für
2013 auf 57.275,33 €
festzulegen und den Abgabesatz wie folgt festzusetzen:
2013 1,05 %
(Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür,
1 Stimme dagegen
1 Stimmenthaltung)
b) Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Satzung über die Festsetzung des Abgabesatzes gemäß § 5 der Satzung der Stadt Oldenburg in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe zu beschließen.
(Abstimmungsergebnis: 7 Stimmen dafür,
1 Stimme dagegen
1 Stimmenthaltung)
Zu TOP 7.): Wirtschaftsplan 2014 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
Nach lang anhaltender, teils kontrovers geführter Diskussion ergeht
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss als Werkausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Wirtschaftsplan 2014 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein in der von der Werkleitung vorgelegten Fassung mit folgenden Änderungen zu beschließen:
Die Ansätze in der Sparte Bauhof für die Anschaffung eines Gerätes für die Pflege der Großrasenflächen, eines Fahrzeugs für den Betriebselektriker sowie die Sanierung des Sozialtraktes werden mit einem Sperrvermerk versehen. Der Ergebnisplan ist aufgrund des heutigen Beschlusses zu TOP 4 (Gebührenerhöhungen (Schmutz- und dezentrale Abwasserbeseitigung) anzupassen.
(Abstimmungsergebnis: 6 Stimmen dafür,
3 Stimmenthaltungen)
Zu TOP 8.): Abschluss eines neuen Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein
Bürgermeister Voigt verlässt den Sitzungssaal vor Eintritt in die Beratungen, da er als Geschäftsführer der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH i. G. in dieser Angelegenheit befangen ist. Die Stadtvertreter Dr. Andrees, Marzian, Seidel und Zorndt verlassen den Sitzungssaal ebenfalls, da sie als Mitglieder des Aufsichtsrats der Stadtwerke Oldenburg in Holstein in dieser Angelegenheit ebenfalls befangen sind.
Ohne weitere Aussprache ergeht folgender
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, dem Abschluss des Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein mit den Stadtwerken Oldenburg in Holstein GmbH i. G. auf der Grundlage der Angebote der Stadtwerke Oldenburg in Holstein vom 12. August 2013 und 25. September 2013 zuzustimmen und die Erste Stadträtin zu ermächtigen, den Wegenutzungsvertrag abzuschließen.
(Abstimmungsergebnis: 5 Stimmen dafür)
Die Herren Dr. Andrees, Marzian, Seidel, Voigt und Zorndt kehren in den Sitzungssaal zurück.
Zu TOP 9.): Vergabe des Auftrages für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
Entsprechend der Sitzungsvorlage ergeht folgender
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt der Beauftragung der wetreu NTRG Norddeutsche Treuhand- und Revisionsgesellschaft mbH, Kiel, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2013 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein durch das Gemeindeprüfungsamt Ostholstein zu.
(Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür)
Zu TOP 10.): Öffentliche Anfragen und Mitteilungen
Im Vorgriff auf die Beratungen zu TOP 12 der nichtöffentlichen Sitzung stellt sich auf Bitten der Ausschussvorsitzenden und mit Zustimmung der Ausschussmitglieder Herr Hahn, der sich zurzeit als „Bürgerarbeiter“ um die Belange der in der städtischen Obdachloseneinrichtung untergebrachten Personen und um die von Obdachlosigkeit bedrohten Einwohnerinnen und Einwohner kümmert, vor.
Anfragen und Mitteilungen liegen ansonsten nicht vor.
Die Ausschussvorsitzende schließt die öffentliche Sitzung um 22.10 Uhr.
Die Beratung und Beschlussfassung im nicht öffentlichen Teil ergibt sich entsprechend § 43 Abs. 4 der Geschäftsordnung aus Anlage 1 zu dieser Niederschrift.
Die Vorsitzende bedankt sich bei allen Anwesenden für die Mitarbeit und schließt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses um 22.31 Uhr.
gez. Schlichter-Schenck gez. Rodermund
(Vorsitzende) (Protokollführer)
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