Auszug - Übertragung der Klärschlammbeseitigung des aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallenden Klärschlamms auf den Zweckverband Ostholstein
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Oberamtsrat Naß führt in die Vorlage ein. Grundsätzliche Fragen zur Deponiepflicht von Klärschlamm werden beantwortet.
Die Stadtverordneten Dr. Andrees und Herr Ruwoldt befürchten, dass man bei der Vergabe der Klärschlammbeseitigung an den ZVO im Laufe der Zeit möglicherweise noch weitere Aufgaben an diesen vergibt. Vielmehr müsse es Zielsetzung sein, die Aufgaben bei der Stadt zu halten und abgegebene zurückzuholen (s. Wasserversorgung).
Stadtverordneter Junkersdorf hat indes keine Bedenken und begrüßt die Suche nach einer kostengünstigeren Alternative für die betroffenen Bürger.
Beschluss:
Die Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein werden beauftragt, die Verhandlungen mit dem Zweckverband Ostholstein zur Übertragung der Klärschlammbeseitigung des aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallenden Klärschlamms und den Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages fortzuführen und den städtischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |