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Auszug - Übertragung der Klärschlammbeseitigung des aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallenden Klärschlamms auf den Zweckverband Ostholstein  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 19.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:22 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums
Ort: Adolf-Friedrich-Straße 1, 23758 Oldenburg
VO/2020/021 Übertragung der Klärschlammbeseitigung des aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallenden Klärschlamms auf den Zweckverband Ostholstein
   
 
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Oberamtsrat Naßhrt in die Vorlage ein. Grundsätzliche Fragen zur Deponiepflicht von Klärschlamm werden beantwortet.

 

 

Die Stadtverordneten Dr. Andrees und Herr Ruwoldt befürchten, dass man bei der Vergabe der Klärschlammbeseitigung an den ZVO im Laufe der Zeit möglicherweise noch weitere Aufgaben an diesen vergibt. Vielmehr müsse es Zielsetzung sein, die Aufgaben bei der Stadt zu halten und abgegebene zurückzuholen (s. Wasserversorgung).

 

Stadtverordneter Junkersdorf hat indes keine Bedenken und begrüßt die Suche nach einer kostengünstigeren Alternative für die betroffenen Bürger.

 

 


Beschluss:

 

Die Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein werden beauftragt, die Verhandlungen mit dem Zweckverband Ostholstein zur Übertragung der Klärschlammbeseitigung des aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben anfallenden Klärschlamms und den Abschluss eines entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages fortzuführen und den städtischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. 

 


 

Abstimmungsergebnis:

9

Stimmen dafür

 

0

Stimmen dagegen

 

0

Stimmenthaltungen

  
 

 

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