Auszug - Hundespielplatz
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Wortprotokoll |
Herr Schmackpfeffer, Anwohner der Burgtorstraße, möchte wissen, ob die Anlegung eines Hundespielplatzes in einem Wohngebiet zulässig sei, da die Hunde die Wohnruhe erheblich stören würden.
Herr Saba teilt mit, dass er die Zulässigkeit prüfen werde. Bei Lärmbelästigung wäre das Ordnungsamt für eine Überprüfung zuständig. Zwar seien bisher keine weiteren Beschwerden über Lärm eingegangen, er werde dies jedoch prüfen lassen.
Auch zum ergänzenden Hinweis von Herrn Jacobsen, dass ein Hundespielplatz eine Baugenehmigung benötige, sagt Herr Saba zu, dies zu prüfen.