Sprungziele
Inhalt

Auszug - Anfrage zu der Nutzung des alten Schulgartens als Fläche für das Ausführen von Hunden  

10. Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 2.1
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 16.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzung findet als Videokonferenz statt
Ort:
 
Wortprotokoll

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich bin Mitglied im Verein Fellnasen e.V. und habe voriges Jahr viel Zeit, Arbeit und auch einiges an Geld in die Instandsetzung des Geländes und der Gebäude investiert immer in der Annahme, dass ich das Gelände mit meinen Hunden mindestens 5 Jahre nutzen kann. Jetzt habe ich vom Vorstand erfahren, dass die Stadt seit ein paar Wochen einen Aufhebungsvertrag mit dem Verein für das Gelände schließen möchte. Grund für den Aufhebungsvertrag sei ein Nutzungsverbot seitens des Kreises Ostholstein. Nach Aussagen unseres Vorstandes liegt dem Verein kein Nutzungsverbot vor.

 

Daher meine Fragen:

Gibt es dieses Nutzungsverbot? Wenn nein, warum dann der Aufhebungsvertrag? Wenn ja, welche Nutzung ist verboten und wieso sieht sich der Kreis Ostholstein genötigt, der Stadt Oldenburg für ein stadteigenes Gelände ein Nutzungsverbot zu erteilen. Anlass/Begründung? Gibt es seitens der Stadt Oldenburg die Möglichkeit Maßnahmen zu ergreifen dieses Nutzungsverbot zu vermeiden?

 

Der Hundegarten wird sehr gut angenommen. Der Bedarf in Oldenburg ist also da und es erschließt sich mir nicht, warum der Vertrag mit dem Verein jetzt so sang- und klanglos heimlich beendet werden soll. Ich bin der Meinung, dass für den Hundegarten durchaus ein öffentliches Interesse in Oldenburg besteht, da es sich um das einzige eingezäunte Gelände für Hunde handelt und vonseiten der Stadt ein solches Gelände nicht vorgehalten wird. Ich bitte daher darum, meine Fragen im dafür zuständigen Ausschuss im öffentlichen Teil vorzulesen und zu beantworten.

 

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Gabriele Zirfas

 

Herr Carlson erklärt, dass die Fläche seit einiger Zeit zur Nutzung für den Verein zur Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Nach Eingang von Beschwerden ist die mit der Bauaufsicht die Rechtmäßigkeit der Nutzung erörtert worden. Hierfür wären einige kostenpflichtige Vorarbeiten notwendig. Weitere Informationen hierzu sind aufgrund dieser konkreten vertraglichen Angelegenheit nicht in dem öffentlichen Teil der Sitzung zu diskutieren. Eine einvernehmliche Regelung mit dem Verein wird derzeit erarbeitet.

 

nach oben zurück