Auszug - Konzept zur Eignung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen hier: Billigung des Entwurfs
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Nagel stellt das Konzept vor und weist zu Beginn auf die allgemeine Erforderlichkeit zur Durchführung eines Bauleitverfahrens hin, bevor Freiflächen-Photovoltaikanlage errichtet werden können.
Er erläutert die berücksichtigten übergeordneten Planungen (z. B. Landschaftsrahmenplan, Regionalplan, FFH-Richtlinie etc.) sowie die Bedeutung harter und weicher Tabu-Kriterien.
Als Obergrenze für die Flächen für Photovoltaikanlagen schlägt Herr Nagel 3 % der Stadtgebietsfläche vor (ca. 120 ha).
Nach der Beratung wird beschlossen, den Beschluss wie folgt zu ergänzen:
Beschluss:
Das vorliegende Konzept wird gebilligt und soll als Grundlage für die künftige Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein dienen.
Ein Anspruch auf die Genehmigung von Vorhaben innerhalb der dargestellten Eignungsflächen besteht nicht.
Abstimmungsergebnis: | 9 | Stimmen dafür |
| 0 | Stimmen dagegen |
| 0 | Stimmenthaltungen |