Vorlage - VO/2014/097
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt
a) den Ergebnisplan 2015, durch den
der Gesamtbetrag der Erträge auf 17.690.600 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 17.273.200 €
und das Jahresergebnis auf 417.400 €
festgesetzt wird,
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
b) den Finanzplan 2015, durch den
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf16.972.800 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf15.788.000 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf2.157.800 €
und der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf3.277.900 €
festgesetzt wird
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
c) den Stellenplan 2015,
der im Teil A – Verwaltung eine Gesamtstellenzahl von 33,06 Stellen, im Teil B - Einrichtungen eine Gesamtstellenzahl von 14,13 Stellen und insgesamt eine Gesamtstellenzahl von 47,19 Stellen ausweist.
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
d) den Vorbericht zum Haushalt 2015 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
e) die Haushaltssatzung 2015 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Die Haushaltssatzung 2015 ist der Niederschrift als Bestandteil beizufügen.
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
f) den Wirtschaftsplan 2015 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein,
der im Ergebnisplan
Erträge in Höhe von3.435.000 €
Aufwendungen in Höhe von 3.454.200 €
und einen Jahresfehlbetrag in Höhe von19.200 €
ausweist
und im Finanzplan mit
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 3.205.200 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.698.100 €
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3.359.700 €
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und
der Finanzierungstätigkeit in Höhe von 3.930.700 €
abschließt, und
den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen auf3.236.700 €
sowie den Gesamtbetrag der Kassenkredite auf 800.000 €
festsetzt.
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
g) den Wirtschaftsplan 2015 der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die erforderliche Verlustabdeckung bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
h) den Wirtschaftsplan 2015 der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH, bestehend aus Erfolgsplan, Finanzplan und Stellenübersicht, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Mittel für die Verlustabdeckung zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
i) den Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH, bestehend aus dem Vorbericht, Erfolgsplan, Erfolgsübersichtsplan, 5-jährigem Finanzplan, Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen, Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und Stellenplan, zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungsergebnis | Stimmen dafür |
|
| Stimmen dagegen |
|
| Stimmenthaltungen |
|
Sachverhalt:
Der Entwurf des Haushaltes 2015 mit den Bestandteilen des Ergebnisplanes, des Finanzplanes, des Stellenplanes, den Wirtschaftsplänen der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein, der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH, der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH und der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH ist den Stadtvertretern sowie den bürgerlichen Mitgliedern zur Beratung in den Fachausschusssitzungen zugegangen.
Mit den Vorlagen VO/2014/068, VO/2014/068-1, VO/2014/069, VO/2014/069-1 wurden die wesentlichen Änderungen des Haushaltsplanes 2015 zum Vorjahr beschrieben.
Der vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes 2015 beinhaltet die in den Fachausschüssen getroffenen Entscheidungen sowie die letzte Anpassung der Finanzausgleichsmittel aufgrund der Mitteilung des Innenministeriums von Ende November 2015. Der Haushalt stellt sich danach wie folgt dar:
a) Ergebnisplan 2014
Der Ergebnisplan wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28. November 2012 abschließend beraten.
In den von der Verwaltung erstellten Entwurf wurden zunächst alle von den Fachbereichen und Einrichtungen vorgelegten Anmeldungen aufgenommen. Der Entwurf schloss zunächst mit folgendem Ergebnis ab:
|
|
Ordentliche Erträge | 17.597.300 € |
Ordentliche Aufwendungen | 16.863.000 e |
|
|
Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit | 734.300 € |
|
|
Finanzerträge | 93.300 € |
Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen | 409.200 € |
|
|
Finanzergebnis | -315.900 € |
|
|
Jahresergebnis | 418.400 € |
|
|
In der Betrachtung des Gesamtergebnisses ergibt sich gegenüber dem Vorjahr folgender Vergleich:
Erträge 2014 | 17.075.400 € |
Erträge 2015 | 17.690.600 € |
|
|
Mehrertrag | 615.200 € |
Steigerung | 3,60 % |
|
|
Aufwendungen 2014 | 17.057.300 € |
Aufwendungen 2014 | 17.273.200 € |
|
|
Mehraufwand | 215.900 € |
Steigerung | 1,27% |
Wie bereits dargelegt, resultieren die Einnahmeverbesserungen ganz überwiegend aus den Veränderungen des Finanzausgleichsgesetzes. Unter Einbeziehung der Einnahmen aus dem Anteil der Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer, den allgemeinen Schlüsselzuweisungen und den Schlüsselzuweisungen für übergemeindliche Aufgaben ergit sich ein Saldo von ca. 484.000 €.
Die wesentlichen Steigerungen auf der Aufwandsseite fallen in den Bereichen Personalkosten, Transferzahlungen, Sach- und Dienstleistungen an. Durch die Erhöhung des Verlustausgleichs an die KulTour GmbH, für die OGS Wagrienschule, die Einrichtung einer Migrationshilfe und dem Ausbau der Kinder- und Jugendhilfe wird der städtische Haushalt um ca. 62.500 € jährlich mehr belastet.
Durch die Gesetzesänderung bei den Kosten der Unterkunft im Rahmen der Grundsicherung nach SGB II ergibt sich für die Stadt eine Entlastung von ca. 288.000 €.
b) Finanzplan
Der Finanzplan umfasst alle zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen des Ergebnisplanes sowie die investiven Einzahlungen und Auszahlungen. Die in den Finanzplan aufgenommenen investiven Auszahlungen ergeben sich aus der Aufstellung unter Ziff. 7 im Vorbericht. Über die einzelnen Maßnahmen wurde in den Fachausschüssen ausführlich beraten und beschlossen.
Die angemeldeten und aufgenommenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt 2.505.000 €. Nach Abzug der Einzahlungen aus Zuschüssen, Zuwendungen, Beiträgen und sonstigen Einzahlungen in Höhe von insgesamt 1.067.400 € ergibt sich für diese Maßnahmen ein Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.437.600 €. Die nach dem Krediterlass des Landes höchst zulässige Kreditaufnahme beläuft sich 1.437.600 €. Aufgrund des positiven Ergebnisses des Ergebnisplanes und des positiven Saldos aus Verwaltungstätigkeit im Finanzplan reduziert sich der Kreditbedarf gem. Krediterlass auf 1.024.900 €.
Die Tilgungsleistungen 2015 in Höhe von insgesamt 772.100 € unterschreitet die Kreditaufnahme um 252.800 €. Damit ergibt sich für 2015 eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 225.800 €. Vor dem Hintergrund der notwendige Aufstockung der Eigenkapitals für die Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH in Höhe von 800.000 € bietet sich doch der Horizont, dass es zukünftig gelingen kann, die Verschuldung abzubauen.
c) Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 umfasst insgesamt 47,19 Stellen und stellt sich insgesamt wir folgt dar:
| 2014 | 2015 | mehr | weniger |
Teil A Verwaltung | 34,06 | 33,06 | 0,00 | 1,00 |
davon Jobcenter OH / Kreis OH | 5,65 | 5,65 | 0,00 | 0,00 |
davon KulTour GmbH | 0,50 | 0,50 | 0,00 | 0,00 |
verbleiben für die Verwaltung | 27,91 | 26,91 | 0,00 | 1,00 |
Teil B Einrichtungen | 13,41 | 14,13 | 0,72 | 0,00 |
davon KulTour GmbH | 0,72 | 0,72 | 0,00 | 0,00 |
davon Wallmuseum gemeinnützige Betreiberges. mbH | 0,22 | 0,22 | 0,00 | 0,00 |
verbleiben für die Einrichtungen | 12,47 | 13,19 | 0,72 | 0,00 |
Gesamtstellen einschl. Jobcenter OH / Kreis OH, KulTour GmbH und Wallmuseum gemeinnützige Betreiberges. mbH | 47,47 | 47,19 | 0,00 | 0,28 |
Gesamtstellen nur Verwaltung und Einrichtungen | 40,38 | 40,10 | 0,00 | 0,28 |
Teil A:
Im Teil A wird die lfd. Nr. 6 nach Verlagerung der Aufgabenbereiche Schulen und Kindertagesstätten in den Fachbereich 2 künftig mit Entgeltgruppe 6 bewertet und entsprechend ausgewiesen.
Die unter lfd. Nr. 9 a ausgewiesene Parallelbesetzung der Stelle (Erstellung der Eröffnungsbilanz, der Folgebilanzen und Führung der Anlagenbuchhaltung) entfällt nach Ausscheiden des Stelleninhabers der Stelle lfd. Nr. 9.
Die Stelle lfd. Nr. 19 wird entsprechend dem ku-Vermerk nach Ausscheiden des Stelleninhabers in eine A 12-Stelle umgewandelt.
Teil B:
Im Teil B entfällt unter lfd. Nrn. 14 ein Stellenanteil von 0,53 nach Ausscheiden der Stelleninhaberin. Die von der ausscheidenden Kraft erbrachten Reinigungsleistungen werden künftig fremd vergeben.
Unter lfd. Nr. 16 erfolgt die Aufstockung der Stelle des Jugendpflegers um 0,25 auf 1,0, um den Anforderungen an die notwendige Jugendarbeit gerecht zu werden.
Unter lfd. Nr. 21 wird entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten eine Stelle für eine Integrationshelferin bzw. einen Integrationshelfer ausgewiesen. Die Stelle wird befristet eingerichtet. Die Personalkosten werden vom JobCenter Ostholstein mit 75 % gefördert.
d) Vorbericht zum Haushalt 2015
Gem. § 6 GemHVO-Doppik ist zum Haushalt jeweils ein Vorbericht zu erstellen. Die im Vorbericht darzustellenden Punkte sind in der vorstehenden Regelung im Einzelnen aufgeführt.
Der Entwurf des Vorberichtes ist dem Haushalt 2015 beigefügt.
e) Haushaltssatzung 2015
Der Entwurf der Haushaltssatzung ist dem Haushalt beigefügt. Er spiegelt die Gesamtbeträge nach den Beschlussfassungen der Fachausschüsse wider.
f) Wirtschaftsplan für die Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
Dem Haushalt 2015 der Stadt ist als Anlage der Wirtschaftsplan 2015 für die Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein beizufügen, der im Einzelnen folgende Bestandteile umfasst:
• Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO
• Vorbericht
• Ergebnishaushalt - Gesamtplan
• Finanzhaushalt – Gesamtplan
• Teilergebnishaushalte
• Teilfinanzhaushalte
• Stellenübersicht
Der Wirtschaftsplan wurde nach den Bestimmungen der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik erstellt. Gem. § 28 der Eigenbetriebsverordnung ist es zulässig, dass die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebes in Anwendung der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik abgewickelt werden. Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 29.10.2014 mit dem Wirtschaftsplan befasst. Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Wirtschaftsplan der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis zu nehmen.
Ergebnisplan
Der Ergebnisplan beinhaltet die Ansätze für die laufenden Kosten. Die Erträge und Aufwendungen der einzelnen Betriebssparten ergeben sich aus den einzelnen Teilergebnisplänen.
Zu den Teilergebnisplänen wird im Einzelnen folgendes ausgeführt bzw. erläutert:
Produkt 53800 - Schmutzwasserbeseitigung
Der Entwurf des Teilergebnisplanes schließt ausgeglichen ab.
Der Ansatz für die Benutzungsgebühren 2015 wurde unter Zugrundelegung des aktuell geltenden Gebührensatzes von 3,24 €/m³ ermittelt. Berücksichtigt wurden die für die Grundgebühren vorgesehenen Anpassungen.
Die Aufwendungen für die Schmutzwasserbeseitigung berücksichtigen die Verstärkung der personellen Besetzung im technischen Verwaltungsbereich und im handwerklichen Bereich, die entsprechend den Vorschlägen der KUBUS GmbH im 1. Nachtrag zur Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2014 berücksichtigt worden sind und zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden.
Produkt 53810 - Niederschlagswasserbeseitigung
Der Teilergebnisplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 19.200,00 € ab, der durch eine Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage (Jahresüberschuss 2013) gedeckt werden kann.
Die Niederschlagswassergebühr wird 2015 auf 8,83 € je angefangene 25 m² befestigte Grundstücksfläche angehoben.
Eine zusätzliche Belastung des Gebührenhaushaltes entsteht seit 2012 durch die Bildung von Rückstellungen für die Unterhaltung (Entschlammung) der Regenrückhaltebecken mit 50.000 € jährlich. Die Aufwendungen berücksichtigen ferner die Verstärkung der personellen Besetzung im technischen Verwaltungsbereich und im handwerklichen Bereich, die entsprechend den Vorschlägen der KUBUS GmbH im 1. Nachtrag zur Stellenübersicht zum Wirtschaftsplan 2014 berücksichtigt worden
Produkt 53820 – Dezentrale Abwasserbeseitigung
Der Teilergebnisplan schließt ausgeglichen ab. Er beinhaltet die Ansätze für die Abfuhr und Beseitigung des Klärschlamms aus privaten Kleinkläranlagen und die Abwälzung der Abwasserabgabe auf die Kleineinleiter.
Produkt 57300 - Bauhof
Der Teilergebnisplan des Bauhofes schließt 2015 ausgeglichen ab.
Für den Betriebszweig Bauhof haben sich 2014 durch die aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Organisationsuntersuchung getroffenen politischen Entscheidungen positive Veränderungen und eine gute Zukunftsperspektive für die weitere Entwicklung ergeben.
Der Ergebnisplan 2015 berücksichtigt die Maßnahmen zur Umsetzung der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung auf der Grundlage des von der Werkleitung vorgelegten Konzepts, das Grundlage für die zustimmende Beschlussfassung des Werkausschusses in der Sitzung am 21. August 2014 war.
Finanzplan
Der Finanzplan 2015 berücksichtigt folgende Investitionsmaßnahmen:
Verwaltung und Betrieb
Neu- und Ersatzbeschaffungen Betriebs- und Geschäftsausstattung |
| 4.000,00 € |
|
| ||
Summe |
| 4.000,00 € |
|
| ||
Schmutzwasserbeseitigung |
|
|
|
| ||
Sanierung und Nachrüstung Pumpwerk am Stadtpark |
| 35.000,00 € |
|
| ||
Sanierung und Nachrüstung Pumpwerk Krösser Weg |
| 13.100,00 € |
|
| ||
Behebung von Fehleinleitungen |
| 25.000,00 € |
|
| ||
Kanalsanierung Am Papenbusch (Mehrkosten) |
| 30.000,00 € |
|
| ||
Kanalsanierung Giddendorfer Weg |
| 176.000,00 € |
|
| ||
Kanalsanierung Heiligenhafener Chaussee (Teilabschnitt) |
| 40.000,00 € |
|
| ||
Kanalsanierung Burgtorstraße (Teilabschnitt) |
| 26.000,00 € |
|
| ||
Anschaffung eines Alu-Portalkranes |
| 2.500,00 € |
|
| ||
Anschaffung eines Pritschenfahrzeuges für die Abwasserbeseitigung (Ersatzbeschaffung - Anteil Schmutzwasser) |
| 12.500,00 € |
|
| ||
Summe |
| 360.100,00 € |
|
| ||
|
|
| ||||
Niederschlagswasserbeseitigung |
|
| ||||
|
|
| ||||
Kanalsanierung Papenbusch (Mehrkosten) |
| 20.000,00 € |
| |||
Kanalsanierung Giddendorfer Weg |
| 248.000,00 € |
| |||
Kanalsanierung Heiligenhafener Chaussee (Teilabschnitt) |
| 26.000,00 € |
| |||
Kanalsanierung Burgtorstraße (Teilabschnitt) |
| 49.000,00 € |
| |||
Behebung von Fehleinleitungen |
| 20.000,00 € |
| |||
Anschaffung eines Pritschenfahrzeuges für die Abwasserbeseitigung (Ersatzbeschaffung - Anteil Schmutzwasser) |
| 12.500,00 € |
| |||
Summe |
| 375.500,00 |
| |||
|
|
|
| |||
Bauhof |
|
|
| |||
Neubau eines Betriebshofes für die KDO |
| 2.800.000,00 € |
| |||
Anschaffung eines neuen Unimogs |
| 145.000,00 € |
| |||
Anschaffung eines Universalarms mit Schlegelmäher und Knickschere für den Unimog |
| 49.500,00 € |
| |||
Anschaffung eines Anhängers mit Ladekran |
| 62.000,00 € |
| |||
Anschaffung eines Fahrzeuges für den Betriebselektriker (Ersatzbeschaffung) |
| 23.500,00 € |
| |||
Anschaffung eines Kleintransporters für die Stadtreinigung (Ersatzbeschaffung) |
|
14.500,00 € |
| |||
Anschaffung eines Kleintransporters |
| 15.500,00 € |
| |||
Anschaffung eines PKW-Anhängers |
| 3.000,00 € |
| |||
Anschaffung von Transport- und Aufbewahrungsboxen für Werkzeuge und Geräte für die Pritschenfahrzeuge |
| 2.600,00 € |
| |||
Anschaffung eines Plasmaschneidegerätes für die Betriebswerkstatt |
| 3.000,00 € |
| |||
Ersatzbeschaffungen Maschinen und Geräte |
| 5.000,00 € |
| |||
(Sammelposten) |
|
|
| |||
|
|
|
| |||
Summe |
| 3.123.600,00 € |
| |||
|
|
|
| |||
Gesamtsumme Investitionen |
| 3.863.200,00 € |
| |||
|
|
|
|
|
|
|
Im Bereich der Niederschlagsentwässerung werden für die Straßenentwässerung von
der Stadt folgende Baukostenzuschüsse erwartet:
Kanalsanierung Giddendorfer Weg |
| 85.000,00 € |
Kanalsanierung Heiligenhafener Chaussee (Teilabschnitt) |
| 13.000,00 € |
Kanalsanierung Burgtorstraße (Teilabschnitt) |
| 25.000,00 € |
Für den Bauhof wurden die Baukosten für den neu zu errichtenden Baubetriebshof aufgrund einer dem Werkausschuss vorgelegten Kostenschätzung berücksichtigt. Im Zuge der zu erstellenden Detailplanung wird das Raumprogramm hinsichtlich des Erfordernisses und möglicher Optimierung noch einmal kritisch überprüft und nach Möglichkeit reduziert. Angestrebt wird durch diese Optimierungsmaßnahmen eine Reduzierung des Bauvolumens und der Kosten.
Zur Verbesserung der technischen Ausstattung konnte 2014 bereits ein Kommunaltraktor für die Pflege der Großrasenflächen und für den Winterdienst beschafft werden. Im Wirtschaftsplan 2015 werden die unter Ziff. 4 aufgeführten Neubeschaffungen entsprechend dem von der Werkleitung vorgelegten und vom Hauptausschuss beschlossenen Umsetzungskonzept veranschlagt.
Erläuterungen zu den Kreditaufnahmen
Danach beträgt der Kreditbedarf 3.748.200 €. Da der Finanzplan mit einem positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit abschließt, ist dieser gegenzurechnen, so dass sich ein Gesamtkreditbedarf von 3.265.000 € ergibt. Aus dieser Berechnung ergibt sich jedoch kein den einzelnen Betriebssparten gerecht werdendes Ergebnis.
Bei einer Einzelberechnung der Kreditobergrenzen und des Kreditbedarfs für die einzelnen Betriebssparten ergibt sich folgender Kreditbedarf:
11100 | Verwaltung und Betrieb | 4.000 € |
53800 | Schmutzwasser | 36.400 € |
53810 | Niederschlagswasser | 78.700 € |
57300 | Bauhof | 3.117.600 € |
| Gesamtkreditbedarf | 3.236.700 |
f) Wirtschaftsplan der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH
Dem Haushalt 2015 als Anlage 7 beigefügt ist der Wirtschaftsplan 2015 der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH, bestehend aus Erfolgsplan, Finanzplan und Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushalt 2015 der Stadt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GemHVO-Doppik beizufügen.
Der Wirtschaftsplan wurde vom Aufsichtsrat in der vorliegenden Fassung festgestellt. Die Gesellschafterversammlung hat den Plan beschlossen.
Die im Wirtschaftsplan vorgesehene Verlustabdeckung wurde entsprechend der Beschlussfassung des städtischen Hauptausschusses angepasst.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2014 mit dem Wirtschaftsplan befasst. Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich, den Wirtschaftsplan der KulTour Oldenburg in Holstein GmbH in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Mittel für die Verlustabdeckung zur Verfügung zu stellen.
g) Wirtschaftsplan 2015 der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH
Dem Haushalt 2015 als Anlage 9 beigefügt ist der Wirtschaftsplan 2014 der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH, bestehend aus Erfolgsplan, Finanzplan und Stellenübersicht. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushalt 2015 der Stadt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GemHVO-Doppik beizufügen.
Der von der Stadt an die GmbH zu leistende Verlustausgleich 2015 entspricht dem Verlustausgleich der Vorjahre.
Der Wirtschaftsplan 2015 wurde vom Aufsichtsrat festgesetzt. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist ebenfalls erfolgt.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2014 mit dem Wirtschaftsplan befasst. Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Wirtschaftsplan der Wallmuseum Oldenburg in Holstein gemeinnützige Betreibergesellschaft mbH in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis zu nehmen und die erforderlichen Mittel für die Verlustabdeckung zur Verfügung zu stellen.
h) Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH
Dem Haushalt 2015 als Anlage 11 beigefügt ist der Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH, bestehend aus bestehend aus dem Vorbericht, Erfolgsplan, Erfolgsübersichtsplan, 5-jährigem Finanzplan, Übersicht der Verpflichtungsermächtigungen, Zusammenstellung nach § 12 Abs. 1 EigVO und Stellenplan. Der Wirtschaftsplan ist dem Haushalt 2015 der Stadt gem. § 1 Abs. 3 Nr. 3 GemHVO-Doppik beizufügen.
Der Wirtschaftsplan 2015 wurde vom Aufsichtsrat festgesetzt. Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist ebenfalls erfolgt.
Der Erfolgsplan schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 40.000 € ab, der auf neue Rechnung vor zu tragen ist.
Der Hauptausschuss hat sich in seiner Sitzung am 03.12.2014 mit dem Wirtschaftsplan befasst. Er empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Wirtschaftsplan der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH in der vorliegenden Fassung zur Kenntnis zu nehmen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: