Vorlage - VO/2021/033
|
|
Beschlussvorschlag:
- Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan:
- Für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum, soll der Bebauungsplan Nr. 66 - Photovoltaikanlage Lübbersdorfer Baum - aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Festsetzung einer ca. 6 ha großen Grünfläche zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein vom Investor noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Sachverhalt:
Aufgrund vermehrter Anfragen von Grundstückseigentümern zur Anlage von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet wurde die Verwaltung in der 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen beauftragt, ein Standortkonzept für die Stadt Oldenburg in Holstein in Auftrag zu geben.
In dieser Sitzung wird nun unter dem Tagesordnungspunkt 6 das Flächenkonzept zur Eignung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen gebilligt.
Für die hier angefragte Fläche des Investors ist das Konzept zu dem Ergebnis einer Eignung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen gekommen, daher können die Aufstellungsbeschlüsse für die F-Plan-Änderung und den B-Plan gefasst werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: |
Die Kosten trägt der Investor. |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 - Übersichtsplan
2 - Luftbild
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan (206 KB) | ||||
2 | Luftbild (3549 KB) |