Vorlage - VO/2021/041
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Beschlussvorschlag:
PV-Anlagen sollen auf dem KDO Gebäude und der Sporthalle an der Wagrienschule errichtet werden.
Auf dem Hallendach der Sporthalle der Wagrienschule soll eine PV-Anlage mit ca. 40 KWp projektiert werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von ca. 40.000,- Euro plus NK in den Haushalt 2022 einzustellen.
Auf dem Hallendach der KDO Fahrzeughalle soll eine PV-Anlage mit ca. 20 KWp projektiert werden. Hierfür sind Mittel in Höhe von ca. 20.000,- Euro plus NK im Wirtschaftsplan 2022 einzustellen.
Die Höhe der Nebenkosten wird in den Haushaltsberatungen präzisiert.
Sachverhalt:
Ende August 2020 hatte die Verwaltung die Möglichkeiten für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden dargelegt. Aufgrund nicht ausreichender statischer Reserven verblieben nur die Möglichkeiten, PV-Anlagen auf den Dächern der KDO-Halle, dem KDO-Betriebsgebäude und dem Dach der Carl-Maria-von-Weber-Sporthalle unterzubringen.
Im Herbst wurde beschlossen die Kosten für ein Gutachten zur Kosten-Nutzenermittlung einzuholen und der Selbstverwaltung vorzulegen.
In der Zwischenzeit konnten jedoch die Stadtwerke Eutin dafür gewonnen werden eine Kosten-Nutzenermittlung kostenneutral zu erstellen. Diese liegen für das KDO Gebäude und die Sporthalle nun vor und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Die Eintragungen basieren auf den Empfehlungen der Stadtwerke für eine möglichst große Wirtschaftlichkeit.
Leider ist die Vergütung für in das Stromnetz eingespeisten Strom von Anlagen auf NICHT-Wohngebäuden deutlich geringer, als auf Wohngebäuden. Daher sollte bei einer PV-Anlage auf Dächern von Nicht Wohngebäuden wie der Sporthalle oder dem KDO Gebäude unbedingt die Eigenstromnutzung optimiert werden. Dies kann durch Speicher erfolgen oder durch einen höheren Anteil des Eigenverbrauchs in Zeiten in denen durch die jeweilige PV Anlage auch Strom produziert wird.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik ändert sich monatlich. Die Einspeisevergütung wird mit dem Satz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde für 20 Jahre gezahlt.
In der beigefügten Anlage wird von einer Vergütung von 5,2ct pro KWh ausgegangen. Diese wird jedoch bis zur Fertigstellung einer Anlage (Inbetriebnahme Protokoll) noch weiter zurückgehen.
Alle Werte in der Anlage sind Brutto-Werte und berücksichtigen die jeweiligen Energieverbräuche der beiden Liegenschaften. Die Berechnung wird sich verändern, wenn beim zukünftigen Betreiber z.B. eine Vorsteuerabzugsberechtigung vorhanden wäre (ggf. Stadtwerke???).
Die in den Tabellen angegebenen Werte sind teilweise geschätzt und berücksichtigen Eigenverbräuche aus dem abgeschlossenen Verbrauchszeitraum 2019. Das Jahr 2020 wurde noch nicht schlussgerechnet. Eine Änderung dieser Werte, oder der Werte der Anlagengröße kann das Ergebnis stark beeinflussen. Da jedoch nicht genau bekannt ist, zu welchen Uhrzeiten welche Strommenge in den Gebäuden benötigt wird (und damit eigengenutzt werden kann), wurde diesbezüglich eine prozentuale Schätzung angenommen.
In der Anlage 1a und 2a wird davon ausgegangen, dass der Eigenverbrauch bei 30% der produzierten Leistung liegt. Hiervon kann wohl relativ sicher ausgegangen werden. In der Anlage 1b und 2b wird davon ausgegangen, dass der Eigenverbrauchsanteil bei 40% der produzierten Leistung liegt. Die Veränderungen des Ertrags können abgelesen werden. Wie hoch der Anteil im Alltag genau ist, kann jedoch nur durch genaue Messungen und häufige Ablesungen näherungsweise ermittelt werden. Je nach Wetterlage oder Nutzungsfrequenz kann dieser Anteil natürlich auch schwanken, sodass eine genaue Aussage nicht möglich ist.
Die KDO Gebäude werden während der Arbeitsstunden genutzt. Die Sporthalle wird auch in den Abendstunden genutzt. Bei der KDO ist es wahrscheinlich, dass gerade in der dunklen Jahreszeit die Verwendung von Speichermodulen die Wirtschaftlichkeit erhöhen kann. Bei der Sporthalle ist dies durch die abendliche Vereinsnutzung noch wahrscheinlicher.
Wenn für die Sporthalle zum Eigenverbrauch noch die Schule selber hinzugezogen würde, kann davon ausgegangen werden, dass die Wirtschaftlichkeit zunimmt. Die Sporthalle hat jedoch einen eigenen Hausanschluss und dieser ist nicht gekoppelt mit z.B. dem Erich- oder Johann- Gebäude. Jeder zusätzliche Aufwand würde natürlich die Ausgabenseite erhöhen und die Wirtschaftlichkeit negativ beeinflussen.
Die Stadtwerke Eutin empfehlen unter den gegebenen Umständen mit den großen vorhandenen Dachflächen die Verwendung von Dünnschichtmodulen. Diese sind günstiger und leichter als Mono- oder Polykristalline Module, brauchen jedoch mehr Fläche bei gleicher Leistung. Zudem weisen sie einen besseren Ertrag bei nicht direkter Sonneneinstrahlung oder diffuser Strahlung (bewölkter Himmel) auf.
Weder die Berechnung der KDO Fläche, noch die Berechnung für eine Anlage auf der Sporthalle weisen in den Anlagen 1a und 2a einen größeren Jahresüberschuss aus. Ob die Eigenverbrauchsanteile der Anlagen 1b und 2b zutreffen kann nicht bestätigt werden. Die vorgenommenen Veränderungen zeigen jedoch, wie relativ kleine Änderungen der Parameter die Wirtschaftlichkeit beeinflussen können.
Abschließend soll noch angemerkt werden, dass die Wirtschaftlichkeit für eine Stadt wie Oldenburg nicht alleiniges Entscheidungskriterium sein muss / darf. Dies gilt zum einen vor dem Hintergrund, dass die Energiewende nur mit großen Anstrengungen erfolgreich vollzogen werden kann und eine Stadt in bestimmten Bereichen auch mit guten Beispiel vorangehen sollte, zum anderen sind die sich ggf. ergebenden Verluste nicht so hoch, als dass das gesetzte Zeichen nicht ein günstig eingekauftes Zeichen wäre. Vor diesen Hintergründen sollten die Möglichkeiten der Erhöhung der Eigenverbräuche an der Schule und zudem die Verwendung und ggf. mögliche Bezuschussung von Speichern an der Schule und der KDO in die weiteren Überlegungen einbezogen werden, bzw. untersucht werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 40.000,- + NK städtischer Haushalt 20.000,- + NK Wirtschaftsplan KDO |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Anlage 1a / Sporthalle mit einem Anteil von 30% Eigenverbrauch
Anlage 1b / Sporthalle mit einem Anteil von 40% Eigenverbrauch
Anlage 2a / KDO mit einem Anteil von 30% Eigenverbrauch
Anlage 2b / KDO mit einem Anteil von 40% Eigenverbrauch
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlagen Sporthalle 1a und 1b - KDO 2a und 2b (139 KB) |