Vorlage - VO/2021/053
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oldenburg in Holstein für das Haushaltsjahr 2020 entsprechend § 95 n GO keine Beanstandung ergeben hat.
Der geprüfte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020 wird in der vorliegenden Fassung mit folgenden Summen beschlossen:
Bilanzsumme: 57.497.082,48 EUR
Erträge: 22.770.487,60 EUR
Aufwendungen: 19.351.018,85 EUR
Jahresüberschuss: 3.419.468,75 EUR
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen und gemäß § 26 (2) i.V.m. § 25 (3) GemHVO Doppik zu 2.571.029,13 EUR der Allgemeinen Rücklage und zu 848.439,62 EUR der Ergebnisrücklage zugeführt. So wird die maximal zulässige Ergebnisrücklagenquote (Anteil der Ergebnisrücklage an der Allgemeinen Rücklage) in Höhe von 33 % gehalten.
Sachverhalt:
Die Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2020 sind nunmehr abgeschlossen. Der Jahresabschluss liegt mit seinen Bestandteilen sowie dem beizufügenden Lagebericht vor.
Der Jahresabschluss ist gem. § 95 n Gemeindeordnung durch den zuständigen Ausschuss zu prüfen, bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss beschließt.
Nach § 6 der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein liegt die Zuständigkeit der Prüfung des Jahresabschlusses beim Hauptausschuss. Für die effiziente Durchführung der Prüfung, wurde vom Hauptausschuss eine Arbeitsgruppe zur Prüfung des Jahresabschlusses eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe besteht aus vier Mitgliedern des Hauptausschusses (je Fraktion ein/e Vertreter/in).
Die Arbeitsgruppe hat den Jahresabschluss mit seinen wesentlichen Bestandteilen (Bilanz, Ergebnisrechnung, Deckungskreise / Budgets (Teilergebnisrechnungen), Lagebericht, Anhang mit Anlagen) in ihrer Sitzung am 01.09.2021 stichprobenartig geprüft. Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe ist in einem Bericht zusammengefasst, der zur Sitzung des Hauptausschusses ggf. erläutert wird. Die Prüfung hat keine Beanstandungen ergeben.
Nach der Prüfung des Jahresabschlusses durch die Arbeitsgruppe und einer entsprechenden Beratung im Hauptausschuss hat die Stadtverordnetenversammlung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses abschließend zu beschließen.
Der Jahresabschluss mit den oben beschriebenen Unterlagen wird der Vorlage beigefügt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Jahresabschluss 2020 mit den einzelnen Unterlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Inhaltsverzeichnis - Jahresabschluss 2020 (160 KB) | ||||
2 | Lagebericht - Jahresabschluss 2020 (2989 KB) | ||||
3 | Ergebnisrechnung 2020 komprimiert (57 KB) | ||||
4 | Ergebnisrechnung 2020 detailliert (120 KB) | ||||
5 | Finanzrechnung 2020 komprimiert (63 KB) | ||||
6 | Finanzrechnung 2020 detailliert (122 KB) | ||||
7 | Bilanz 2020 (94 KB) | ||||
8 | Anhang - Jahresabschluss 2020 (907 KB) | ||||
9 | Anlage 1+2 zu Anhang 2020 - Forderungs- u. Verbindlichkeitenspiegel 2020 (22 KB) | ||||
10 | Anlage 3a zu Anhang 2020 - Anlagenspiegel 2020 ohne Sonderposten (85 KB) | ||||
11 | Anlage 3b zu Anhang 2020 - Anlagenspiegel 2020 nur Sonderposten nicht aufzulösende Beiträge (44 KB) | ||||
12 | Anlage 3c zu Anhang 2020 - Anlagenspiegel 2020 nur Sonderposten (48 KB) | ||||
13 | Anlage 4 zu Anhang 2020 - Übersicht übertragene Ermächtigungen 2020 (56 KB) | ||||
14 | Anlage 5 zu Anhang 2020 - Übersicht ü. Sondervermögen ... (15 KB) |