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Vorlage - VO/2021/083  

Betreff: Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 4
hier: Antrag der CDU, SPD, B90/Die Grünen sowie dem Sprecher der FBO
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
08.09.2021 
24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt mit der Rechtsanwaltskanzlei Günther (Hamburg, Mittelweg) einen Vertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 4 zur Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung. Verantwortlicher Partnerr die Bearbeitung des Auftrags soll nach Möglichkeit RA/in Dr. Michele John sein.

 


Sachverhalt:

 

In Vorbereitung der Auslegung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zur Schienenanbindung der FFBQ im Abschnitt 4 haben in der vergangenen Woche die Fraktionssprecher und Herr Seidel gemeinsam getagt und nachfolgenden Antrag entwickelt.

 

Antrag für den Ausschuss Umwelt und Bauwesen

In Abstimmung mit und im Namen der Fraktionssprecher der CDU, SPD, B90/Die Grünen und FDP sowie dem Sprecher der FBO stelle ich hieraus resultierend nachfolgenden Antrag für den kommenden Ausschuss Umwelt und Bauwesen:

 

Am 22.09.2021 beginnt das Planfeststellungsverfahren (PFV) zur Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) für den Planfeststellungsabschnitt Oldenburg (PFA 4).

Der Ausschuss möge darüber entscheiden, ob die Stadt Oldenburg in Holstein einen Rechtsbeistand im Verfahren, vertreten durch RAin Frau Dr. John, in Anspruch nimmt. Im Falle einer Beauftragung soll der Ausschuss über Art und Umfang der Beratung und Beistand befinden und beschließen.

 

Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der Vergangenheit teilweise Einzelbeauftragungen im Rahmen der Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters erfolgten. Frau Dr. John befindet sich nach Auskunft der Kanzlei derzeit im Urlaub und hatte noch keine glichkeit sich mit den Unterlagen zum PFV Abschnitt 4 zu befassen. Nach Auskunft der Kanzlei ist sie ab dem 20. September wieder erreichbar.

 

Die Verwaltung wird versuchen sie per Mail zu erreichen und zu erfragen, ob sie sich in der Lage sieht das Mandat zu übernehmen. Aufgrund der Vorbefassung scheint es ggf. sinnvoll zu sein, statt zu beschließen direkt Frau Dr. John zu beauftragen,  statt dessen die Rechtsanwälte Günther Partnerschaft zu beauftragen. Diese verfügen in Hamburg neben Frau Dr. John über weitere angestellte Rechtsanwälte, die unter Mithilfe von Frau Dr. John das Mandat ggf. bearbeiten können. Dennoch sollte versucht werden sie zu verpflichten.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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