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Vorlage - VO/2021/107  

Betreff: Erlass einer Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadt Oldenburg in Holstein für den Wohnmobilstellplatz am Oldenburger Wallmuseum
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Burkhard Naß
2. Herr Tim Kühne
3. Herr Lasse Jahn
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Kühne, Tim
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss Vorberatung
11.11.2021 
Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses ungeändert beschlossen   
Hauptausschuss Vorberatung
24.11.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Benutzungs- und Gebührensatzung Wohnmobilstellplatz  
Wohnmobilstellplatz Vorkalkulation  
Fragenkatalog  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadt Oldenburg in Holstein für den Wohnmobilstellplatz am Oldenburger Wallmuseum wird in der beigefügten Fassung beschlossen.

 

  1. Die Stellplatzgebühr beträgt 14 € pro Übernachtung.

 


Sachverhalt:

 

Im Februar 2020 hatte der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen der Anlegung des Wohnmobilstellplatzes zugestimmt. Die Festsetzung der Übernachtungsgebühr sollte nach Abstimmung mit den Gremien über die Parkgebührenverordnung der Stadt Oldenburg in Holstein erfolgen.

 

Bei der Vorbereitung einer solchen Regelung wurde jedoch deutlich, dass für die meisten der durch Kommunen oder ihre Tochterunternehmen betriebenen Wohnmobilstellplätze entweder ein privatrechtliches Entgelt oder eine durch Satzung festgelegte Gebühr erhoben wird.

 

Die Verwaltung hat beide Lösungsmöglichkeiten betrachtet. Für eine rechtssichere Gestaltung der Abläufe um die Bewirtschaftung des Wohnmobilstellplatzes sollte einer Gebührensatzung als weiteres Ortsrecht beschlossen werden. Bei der Erhebung privatrechtlicher Entgelte könnte sich im Falle eines rechtswidrigen Übernachtens oder anderer Stellplatzverstöße die Geltendmachung von Forderungen schwierig gestalten. Daher hat auch das vor kurzem zur Prüfung anwesende Gemeindeprüfungsamt zu einer Satzungsregelung geraten.

 

Es ist nunmehr notwendig, eine Gebühren- und Benutzungssatzung zu erlassen, die als öffentlich- rechtliche Grundlage zur Erhebung von Stellplatzgebühren dient.

 

Darüber hinaus wird der Stadt Oldenburg in Holstein durch den Satzungserlass die Möglichkeit gegeben, hoheitlich gegen Ordnungswidrigkeiten vorzugehen und nicht entrichtete Gebühren im Zuge eines öffentlich-rechtlichen Mahnverfahrens beizubringen.

 

Die Stellplatzgebühr soll nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes ( § 6 Abs. 2 KAG) grundsätzlich kostendeckend erhoben werden. Die entstehenden Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln und sollen auch eine angemessene Verzinsung des aufgewandten Kapitals sowie die Abschreibungen beinhalten.

 

Die auf dieser Grundlage vom Fachdienst 11 vorgenommenen Gebührenvorkalkulation ist als Anlage beigefügt. Eine kostendeckende Gebühr wäre in Höhe von 27,79 € pro Übernachtung zu erheben.

 

Eine Übernachtungsgebühr inhe von 27,79 €re nicht marktfähig und das Angebot würde nicht angenommen werden.

 

Zunächst stellt § 6 Abs. 2 KAG eine Soll-Vorschrift dar, von deren Regelungsgehalt in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Darüber hinaus räumt § 6 Abs. 3 KAG der Verwaltung ein Ermessen bei der Gebührenbemessung ein, wenn ein bestimmtes öffentliches Interesse dem die Einrichtung dient, besteht. Ein solches könnte in der Stärkung des touristischen Angebotes der Stadt Oldenburg in Holstein mit seinen mittelbaren Auswirkungen auf die städtischen Interessen gegeben sein.

 

Insofern sieht die Verwaltung hier ein Ermessen, um vom Kostendeckungsprinzip abzuweichen, denn eine solche Gebührenfestsetzung kommt dem allgemeinen Wohl der Bürger*innen zugute.

 

Die Verwaltung hat bisher ein Entgelt in Höhe von 14,00 € festgelegt, welches sich an den Preisen vergleichbarer Wohnmobilstellplätze in kommunaler Trägerschaft orientiert. Nach der ersten Saison mit diesem Entgelt sollte aus den Auslastungszahlen abgeleitet werden, ob diese zutreffend ist. Aufgrund der nachfolgend aufgelisteten Übernachtungszahlen kann bestätigt werden, dass die Entgelt- bzw. Gebührenhöhe mit 14,00 Euro angemessen und marktfähig ist.

 

Die Übernachtungszahlen von Juli bis einschließlich Oktober stellen sich wie folgt dar:

 

Juni 2021

13 Übernachtungen

182,00 € Platzgebühren

12,00 € Strompauschale

Juli 2021

65 Übernachtungen

910,00 € Platzgebühren

117,00 € Strompauschale

August 2021

92 Übernachtungen

1288,00 € Platzgebühren

147,00 € Strompauschale

September 2021

61 Übernachtungen

854,00 € Platzgebühren

96,00 € Strompauschale

Oktober 2021

33 Übernachtungen

462,00 € Platzgebühren

62,00 € Strompauschale

 

Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl an Übernachtungen pro Tag von:

 

Juni 2021

0,43 Übernachtungen/Tag

Juli 2021

2,09 Übernachtungen/Tag

August 2021

2,96 Übernachtungen/Tag

September 2021

2,03 Übernachtungen/Tag

Oktober 2021

1,06 Übernachtungen/Tag

 

 

Die Höhe der Übernachtungsgebühr sollte daher in der Satzung auf 14,00 Euro festgesetzt werden.

Die Satzung regelt neben der Gebühr auch die Entscheidung, dass der Wohnmobilstellplatz als öffentliche Einrichtung betrieben wird und weitere notwendige Punkte, wie Benutzungsanweisungen und den Katalog der Zuwiderhandlungen. Der Satzungstext ist als Anlage beigefügt.

 

Als weitere Anlage ist ein Fragenkatalog aus verschiedenen Anfragen von Einwohner/innen und Stadtverordneten sowie die Antworten durch die Verwaltung beigefügt.

 

Es wird um Beratung gebeten.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

-Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren der Stadt Oldenburg in   

 Holstein für den Wohnmobilstellplatz am Oldenburger Wallmuseum

-Gebührenvorkalkulation

-Fragenkatalog 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungs- und Gebührensatzung Wohnmobilstellplatz (27 KB)      
Anlage 2 2 Wohnmobilstellplatz Vorkalkulation (38 KB)      
Anlage 3 3 Fragenkatalog (346 KB)      
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