Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2021/116  

Betreff: Jahresabschluss für das Jahr 2018 der Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein
a) Ergebnis der Jahresabschlussprüfung
b) Feststellung des Jahresabschlusses
c) Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresergebnisses
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
06.12.2021 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
13.12.2021 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Jahresabschlussbericht 2018 KDO  

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Bericht des Wirtschaftsprüfers, der Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2018 werden zur Kenntnis genommen.

 

b)        Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 21.532.820,36, der Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 mit Erträgen in Höhe von 3.759.629,28, Aufwendungen in Höhe von 3.599.353,28 und einem Jahresüberschuss in Höhe von 160.276,00, dem Anhang und dem Lagebericht wird festgestellt.

 

c) Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 160.276,00 wie folgt abzudecken bzw. zu verbuchen:

 

-       der Jahresüberschuss für die Schmutzwasserbeseitigung in Höhe von 91.697,25 dient zur teilweisen Deckung des bisher aufgelaufenen Fehlbetrages,

-       der Jahresüberschuss r die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von72.743,27 dient in Höhe von 27.213,26 € zur Deckung des bisher aufgelaufenen Fehlbetrages und ist in Höhe von 45.530,01 € der Gebührenausgleichsrücklage zuzufürhen,

-       der Jahresfehlbetrag r die dezentrale Abwasserbeseitigung in Höhe von 1.288,24 ist der Gebührenausgleichsrücklage zu entnehmen,

-       der Jahresfehlbetrag für den Bauhof in Höhe von 2.876,28 ist der Ergebnisrücklage zu entnehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Möhrle Happ Luther GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, hat den von den Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein KDO für das Jahr 2018 erstellten Jahresabschluss geprüft. Die Prüfung vor Ort wurde im Juli 2021 und der Prüfungsbericht im November 2021 abgeschlossen.

 

Das Ergebnis der Prüfung wurde von den Prüfern und dem Gemeindeprüfungsamt  in der Schlussbesprechung am 25. November 2021 vorgestellt und erläutert. Zu der Schlussbesprechung wurden vom Werkleiter alle Mitglieder des Haupausschusses mit eingeladen.

 

Die Wirtschaftsprüfer erteilen einen eingeschränkten Bestätigungsvermerk. Dieser erklärt sich, wie auch im vorangegangenen Jahren aus der Gebührenerhebung durch die Stadt und Weiterleitung an die Kommunalen Dienste. Es ergibt sich damit kein realistisches Bild der Vermögenslage der Kommunalen Dienste. Im Übrigen wurde jedoch eine ordnungsgemäße Buchführung bescheinigt.

 

Ab dem 01.01.2020 wurden in der Finanzsoftware die entsprechenden Umstellungsmaßnahmen getroffen, so dass nunmehr die Gebührenerhebung durch die Kommunalen Dienste Oldenburg in Holstein erfolgt. Der o.g. Prüfungsvermerk wird sich bis einschließlich des Jahres 2019 daher wiederholen.

 

Ergänzende Feststellungen wurden vom Gemeindeprüfungsamt zum Jahresabschluss 2018 nicht getroffen.

 

Gemäß § 14 Abs. 4 des Kommunalprüfungsgesetzes unterrichtet die kommunale Körperschaft, die an einer Gesellschaft beteiligt ist, die Vertretung und, bei kommunalen Körperschaften mit einem Hauptausschuss, den Hauptausschuss davon, dass der Prüfungsbericht vorliegt.

 

Der Jahresabschluss 2018, bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2018, Ergebnisrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018,  Anhang zur Bilanz und Lagebericht ist Teil des der Vorlage beigefügten Prüfungsberichtes 2018. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 28 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) aufgestellt.

 

Die Bilanzsumme zum 31.12.2018 beläuft sich auf

21.532.820,36  

Die Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom

1. Januar bis 31. Dezember 2018 weist

Erträge in Höhe von

3.759.629,28

und Aufwendungen in Höhe von

3.599.353,28  

sowie einen Jahresüberschuss

 in Höhe von

160.276,00

aus.

 

 

Da für die einzelnen Betriebssparten eine gesonderte Spartenrechnung zwingend vorgeschrieben ist und auch geführt wird, ergibt sich für die einzelnen Betriebssparten folgendes Jahresergebnis, dessen Summierung zu dem Gesamtergebnis führt:

 

Schmutzwasserbeseitigung

91.697,25

Niederschlagswasserbeseitigung

72.743,27

Dezentrale Abwasserbeseitigung

-1.288,24

Bauhof

-2.876,28

 

____________

Gesamtergebnis

-160.276,00

 

Die Verwendung des Jahresüberschusses sollte wie unter Punkt c) des Beschlussvorschlages erfolgen.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 der Eigenbetriebsverordnung ist für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses unbeschadet des § 28 der Gemeindeordnung eine Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung erforderlich. Die Beschlussfassung kann gem. § 5 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung nicht dem Hauptausschuss als zuständigem Werkausschuss übertragen werden.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

Prüfungsbericht Jahresabschluss 2018

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschlussbericht 2018 KDO (1090 KB)      
nach oben zurück