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Vorlage - VO/2022/009  

Betreff: 4. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
27.01.2022 
27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

  1. Beschlussvorschlag zur Änderung des F-Planes:
    1. Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet am nordöstlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, östlich der Straße Am Sandkamp und des Wohngebietes „Kleine Heide“, nördlich des Kremsdorfer Weges und südlich der Waldflächen die 4. Änderung aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

Darstellung einer Wohnbaufläche r die Ausweisung neuer Baugrundstücke zur Errichtung von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern sowie einer Kindertagesstätte und eines Hospizes.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Büro dn.stadtplanung GbR, Kellerstraße 49 in 25462 Rellingen durchgeführt werden.
  3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung und der Erschließung werden sämtlich durch den Investor übernommen. Es werden ein entsprechender städtebaulicher Vertrag sowie ein notarieller Erschließungsvertrag erarbeitet.

 


Sachverhalt:

 

Im 21. Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 17.03.2021 wurde der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan 62 der Stadt Oldenburg in Holstein für das Wohngebiet „Am Sandkamp“ gefasst. Da das städtebauliche Konzept der Investoren eine größere Fläche als die dargestellte Wohnbaufläche im genehmigten Flächennutzungsplan überplant, soll auf dessen Wunsch zur Planungssicherheit auch der Flächennutzungsplan angepasst und die unmittelbar angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen in die Ausweisung der Wohnbauflächen mit einbezogen werden.

 

Ausschnitt F-Plan Vorentwurf Bebauungskonzept

 

   

 

Änderungsbereich der 4. Änd. F-Plan

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

X

Ja, folgende:

Neuer Wohnraum für alle Altersgruppen wird in Oldenburg dringend benötigt. Die Projektziele für Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäuser dienen diesem Zweck in besonderem Maße. Ein Hospizstandort ist in weiterem Umkreis nicht vorhanden. Die Pflege und Versorgung sterbender, unheilbar erkrankter Menschen, die menschliche Begleitung bis in den Tod, sowie die Förderung von Lebensqualität für Betroffene und Angehörige in häuslicher Atmosphäre und schöner Umgebung kann an diesem Standort besser umgesetzt werden, als in unruhiger innerstädtischer Umgebung. r die Kita bietet der Standort gute Außenflächen in attraktiver Umgebung. Vorhandene innerstädtische Angebote können hier sinnvoll ergänzt werden.

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten trägt der Investor.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

 

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