Vorlage - VO/2022/016
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Beschlussvorschlag:
a)
Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger in den Gemeindewahlausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein für die Gemeinde- und Kreiswahl 2023:
Beisitzerin / Beisitzer | Vertreterin / Vertreter |
Herr Günter Heuber | Frau Nadine Graupeter |
Herr Heinz Fricke | Herr Wolfgang Schröter-Bahr |
Frau Iris Tessendorf | Herr Axel Michaelis |
Herr Götz Haß | Herr Franz Middendorf |
Herr Nils Seemann | Herr Yorck Koch |
Herr Heinz-Peter Ohm | Frau Wiebke Guddas |
Frau Renate Thora | Herr Friedhelm Nissel |
Frau Hannelore Schuldt | Herr Rene-Bastian Dohmen |
b)
Die Stadtverordnetenversammlung überträgt ihre Befugnis zur Nachwahl anderer Beisitzer- innen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindewahl- ausschuss für die Gemeinde- und Kreiswahl 2023 gemäß § 12 Abs. 3 letzter Satz Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) auf den Hauptausschuss der Stadt Oldenburg in Holstein.
Sachverhalt:
Die Stadt Oldenburg in Holstein hat für die Durchführung der Gemeinde- und Kreiswahl im Mai 2023 aufgrund ihrer Einwohnerzahl von unter 10.001 insgesamt fünf Wahlkreise zu bilden. Diese Aufgabe obliegt der Gemeinde bzw. dem Gemeindewahlausschuss, der allerdings zunächst noch zu wählen ist. Das Recht dazu hat dem grundsatznach die Stadtverordnetenversammlung; sie kann diese Aufgabe allerdings auch auf den Hauptausschuss delegieren.
Den Gemeindewahlausschuss für das Stadtgebiet bilden der Bürgermeister als Wahlleiter und zugleich Vorsitzender, sowie insgesamt acht Beisitzerinnen und Beisitzer und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Bei der Wahl der Beisitzer sollen möglichst die im Wahlgebiet (nicht nur in der Vertretung des Wahlgebiets) vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. In Anbetracht der Tatsache, dass es sich bei den Beisitzern und den Stellvertretern in erster Linie um „Personen aus dem Kreis der Wahlberechtigten“ und nicht um Vertreter der Parteien und Wählergruppen handelt, kann z. B. eine rein rechnerische Aufteilung der zu vergebenden Ämter auf die bereits in der Vertretung vorhandenen Parteien und Wählergruppen nach dem System d’Hondt bzw. Sainte-Laguë/Schepers nicht in Betracht kommen. Mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit vereinbar ist es hingegen, bei der Berücksichtigung der jeweiligen Vorschläge der Parteien und Wählergruppen für die acht Beisitzämter und für die ihrer Stellvertreter in Anlehnung an das Ergebnis der vorangegangenen Wahl zwischen stimmenstärkeren und –schwächeren Parteien/Wählergruppen zu unterscheiden (Grundsatz der
„abgestuften Chancengleichheit“, s. § 5 Abs. 1 PartG). Im Zweifelsfall sollte aber der Berücksichtigung aller Parteien und Wählergruppen im Wahlausschuss gegenüber der Abbildung des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen zueinander, welches sich ansonsten in der Zahl der Beisitzer ausdrücken könnte, der Vorzug gegeben werden.
Zu berücksichtigen sind im Bereich der Stadt Oldenburg in Holstein die CDU, die SPD, das Bündnis 90 / DIE GRÜNEN, die FDP und die FBO. Die Würdigung der Parteien erfolgt üblicherweise nach der Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung der ablaufenden Legislaturperiode. Demnach wären die in der Stadt Oldenburg in Holstein vertretenen Parteien wie folgt einzubeziehen:
CDU | 2 Beisitzer/innen und 2 Stellvertreter/innen |
SPD Bündnis 90 / DIE GRÜNEN | 2 Beisitzer/innen und 2 Stellvertreter/innen 2 Beisitzer/innen und 2 Stellvertreter/innen |
FDP | 1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in |
FBO | 1 Beisitzer/in und 1 Stellvertreter/in |
Die Parteien, bzw. Wählergruppen wurden mit Schreiben vom 17. Januar 2022 gebeten, entsprechende Vorschläge für die Wahl der Beisitzer/innen sowie deren Stellvertreter/innen einzureichen, damit diese der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig zur Sitzung vorgelegt werden können. Von der FBO wurde kein/e Beisitzer/in sowie Stellvertreter/in benannt. Daher hat sich die Verwaltung kurzfristig durch die Zusagen von Frau Hannelore Schuldt sowie Herrn Rene-Bastian Dohmen beholfen. Weiter sind folgende Vorschläge eingegangen:
Partei | Beisitzerin / Beisitzer | Stellvertreterin / Stellvertreter |
CDU | Herr Günter Heuber | Frau Nadine Graupeter |
| Herr Heinz Fricke | Herr Wolfgang Schröter-Bahr |
SPD | Frau Iris Tessendorf | Herr Axel Michaelis |
| Herr Götz Haß | Herr Franz Middendorf |
Bündnis 90 / | Herr Nils Seemann | Herr Yorck Koch |
DIE GRÜNEN | Herr Heinz-Peter Ohm | Frau Wiebke Guddas |
FDP | Frau Renate Thora | Herr Friedhelm Nissel |
| Frau Hannelore Schuldt | Herr Rene-Bastian Dohmen |
Es kommt immer wieder vor, dass Beisitzerinnen und Beisitzer oder deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter nach ihrer Wahl in den Gemeindewahlausschuss als Bewerberinnen oder Bewerber für die Gemeinde- oder Kreiswahl aufgestellt werden, ihren Rücktritt verkünden oder wegziehen. Das hat zur Folge, dass sie dann nach § 55 Abs. 2 GKWG nicht mehr im Gemeindewahlausschuss tätig sein dürfen, sodass dann eine Nachwahl durchzuführen ist. Dazu empfiehlt die Kommunalaufsichtsbehörde des Kreises Ostholstein aus Vereinfachungsgründen, dass die Stadtverordnetenversammlung ihre Befugnis des § 12 Abs. 3 letzter Satz GKWG ausübt und das Recht auf Bildung eines Gemeindewahlausschusses zumindest für die Nachwahl an den Hauptausschuss überträgt.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | Sitzungsgelder |
Finanzierung: | Ergebnishaushalt 2022 |
Anlage/n: