Vorlage - VO/2022/030
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Sachverhalt:
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 27.01.2022 werden hiermit bekannt gegeben:
TOP 11 - Vorlage VO/2022/006
Einzelbauvorhaben, hier: Nutzungsänderung eines Gebäudes im Außenbereich
Beschluss:
- Einer Nachnutzung des Grundstückes der ehemaligen Asylbewerberunterkunft als Kompostieranlage wird grundsätzlich zugestimmt. Bei Einreichen einer Bauvoranfrage kann das Einvernehmen im Rahmen der gemeindlichen Stellungnahme erteilt und dem Kreis Ostholstein diese Entscheidung mitgeteilt werden.
- In diesem Zusammenhang wird der Veräußerung/Verpachtung der städtischen Fläche zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Stimmenthaltungen
TOP 12 - Vorlage VO/2022/012
Städtebauförderung, hier: Ankauf weiterer Flächen in der mittleren Schuhstraße / Schuhstraße 53
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer in erneute Verhandlungen einzutreten und den Ankauf bis zu einer Summe von 211.000,- Euro plus Nebenkosten aus Städtebauförderungsmitteln durchzuführen. Dies steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Innenministeriums.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Stimmenthaltungen
TOP 13 - Vorlage VO/2022/011
Städtebauförderung, hier: Ankauf weiterer Flächen in der mittleren Schuhstraße / Schuhstraße 58
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Ankauf der Schuhstraße 58 aus Städtebauförderungsmitteln zum vom Gutachterausschuss ermittelten Preis plus Nebenkosten zu verhandeln und bei Erfolg durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 0 Stimmen dafür
9 Stimmen dagegen
0 Stimmenthaltungen
TOP 14 – Vorlage VO/2022/015
Städtebauförderung, hier: Ankauf einer Fläche am Markt / Burgtorstraße
Der Beschluss wurde wie folgt geändert:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern bezüglich des Kaufes der o. g. Flächen zwischen Markt und Burgtorstraße weiter in Verhandlung zu treten.
1. Es besteht ein grundsätzliches Kaufinteresse und wird bekundet.
2. Die wertmindernden Aspekte werden in die Kaufpreisverhandlungen mit einbezogen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, mit den Eigentümern über die Zukunftsplanung zu sprechen, insbesondere soll die künftige Standortfrage geklärt werden.
4. Vor Verhandlungsbeginn soll durch die Verwaltung die Altlastenfrage geklärt werden.
Abstimmungsergebnis: 9 Stimmen dafür
0 Stimmen dagegen
0 Stimmenthaltungen
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Anlage/n: