Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2022/091  

Betreff: Städtebauförderung
Hier: Gestaltungsleitfaden Innenstadt - Vorstellung des Vorentwurfs
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Information
23.06.2022 
30. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gestaltungsleitfaden  

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Städtebauförderung sieht das Integrierte Entwicklungskonzept der Stadt Oldenburg in Holstein vor, als Maßnahme M3 ein Gestaltungshandbuch für den öffentlichen Raum zu erstellen. Inhaltlich befasst sich dieses mit den Vorarbeiten zu den Ordnungsmaßnahmen (insbesondere Maßnahmensteckbriefe M5 bis M11), ohne diese jedoch bereits bis in die Tiefe zu planen.

 

Im Konzept getroffene Aussagen dienen z.B. der ersten Formulierung von Zielen für die Gestaltung des Wettbewerbs Markt (Maßnahme M6) oder der Beschreibung der Planungsaufgaben für die Umgestaltung des Schauenburger Platzes (M7) oder werden herangezogen für ggf. kommende Instandsetzungen und Umgestaltungen von Straßen und Wegen im Bereich der Innenstadt (M8).

 

Das Konzept soll am Ende des Prozessesr den Innenstadtbereich grundsätzliche gestalterische Leitlinien formulieren auf deren Basis in den weiteren Schritten die Innenstadt als ein charakteristisch und homogen ausgestatteter Freiraum entwickelt wird. Auf dem Weg dorthin soll es Grundlagen für die weitere Vorbereitung und Durchführung der kommenden Einzelmaßnahmen bereitstellen.

 

Die Bereiche des Konzeptes betreffen z.B. den Markt, die historischen Bereiche wie die St. Johannis Kirche und den Oldenburger Wall, die Fußngerzonen mit dem Pumpenplatz, umliegende Straßen und den Schauenburger Platz. Inhaltlich werden sowohl der Bestand, wie auch Vorschläge für künftige Gestaltungen beschrieben.

 

Dieser Vorlage ist der Vorentwurf des Gestaltungsleitfadens für den öffentlichen Bereich des bearbeitenden Büros Trüper, Gondesen, Partner mbH aus Lübeck beigefügt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Vorentwurf konzeptionell auf Erfahrungen und Beurteilungen des beauftragten Büros beruht. Eine Vorfestlegung von Verwaltung oder Selbstverwaltung r bestimmte Optionen ist bislang nicht erfolgt und ist aus dem Entwurf auch nicht abzuleiten, da er lediglich die fachliche Einschätzung des Büros Trüper, Gondesen und Partner mbH wiedergibt.

 

Im weiteren Prozess plant die Verwaltung nach dieser ersten Vorstellung zwei Beteiligungen der Öffentlichkeit.

 

Die erste im Sommer im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung in der Innenstadt mit zeitgleicher Präsenz der Ausstellung auf der Homepage der Stadt. In diesem Zusammenhang soll auch eine Befragung durchgeführt werden. Zudem ist geplant, dass der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben wird an zwei Terminen mit dem Planer, der Verwaltung und wenn erwünscht mit Vertretern der Selbstverwaltung ins Gespräch zu kommen.

 

Nach der Auswertung ist vorgesehen den Entwurf des gesamten Gestaltungsleitfadens im Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss zu beraten. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, diesen Ausschuss nur zu diesem Punkt stattfinden zu lassen und mit der anwesenden Öffentlichkeit in einen offenen Diskurs einzutreten ohne diese auf den Rahmen der Bürgerfragestunde zu beschränken.

 

Je nachdem wie groß der Änderungsbedarf ausfällt wird angestrebt, den dann überarbeiteten Entwurf des Gestaltungsleitfadens im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Bauwesen öffentlich vorzuberaten, bevor die Beschlussfassung ggf. in der Stadtvertretung im Dezember erfolgen kann.

 

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Anlage/n:

 

Vorentwurf des Gestaltungsleitfadens „Innenstadt“

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gestaltungsleitfaden (12747 KB)      
nach oben zurück