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Vorlage - VO/2022/107  

Betreff: Stadtplanung
Hier: Öffentlicher Bericht zu verschiedenen städtebaulich relevanten Themen
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Stefan Gabriel
2. Bürgermeister Jörg Saba
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss Information
01.09.2022 
Sitzung des Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschusses zur Kenntnis genommen   
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Information
08.09.2022 
31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 


Sachverhalt:

 

Kreisverkehr „Berliner Eck“ B202

 

Nachdem der Autobahn GmbH Anfang Juli in Bezug auf den Kreisverkehr verschiedene Ausführungen zu den Punkten Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs - vgl. § 4 FStrG und § 6 StVG, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vgl. § 7 BHO, sowie Ausführungen zu den Fußnger- und Radfahrerströmen übersandt wurden, hat diese Ende Juli signalisiert, dass sie sich bereits oberflächlich mit den Ausführungen beschäftigt hat und nach einer ersten groben Durchsicht davon ausgeht, dass die Stadt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss im November fassen kann.

 

Das würde auch bedeuten, dass der Bericht zum seit März laufenden Artenschutzrechtlichen Gutachten im November zur Beteiligung eingepflegt werden könnte. Der Satzungsbeschluss kann dann Ende März 2023 in der Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

 

Derzeit wird auch eine Verkehrszählung am Kreuzungspunkt B202 Neustädter Straße Bahnhofstraße Schuhstraße durchgeführt. Auf Basis dieser Zählung werden die maßgebenden Früh- und Spätspitzen ermittelt, die im Zusammenhang mit der daraus abgeleiteten Prognose als Grundlage für die Leistungsfähigkeitsberechnung dienen. Diese wird dann Teil der Antragsunterlage beim LBV-SH.

 

Weit abgestimmt ist auch die noch zu schließende Vereinbarung zwischen Land, Bund und der Stadt. Gegenstand dieser Vereinbarung sind zum Beispiel Punkte wie die Durchführung der Maßnahme, die Kostenverteilung, Oberflächenentwässerungsanlagen, Versorgungsleitungen, Verkehrseinrichtungen, Kostenerstattung etc.. Der zwischen LBV und Stadt abgestimmte Entwurf wurde aktuell durch die Autobahn GmbH nicht unerheblich geändert, sodass die Zustimmung des LBV noch nicht erfolgt ist.

 

 

Teilverkehrsuntersuchung und Gesamtstädtisches Radverkehrskonzept

 

Wie bekannt, wurde im Rahmen der Städtebauförderung eine teilräumliche Verkehrsuntersuchung und ein gesamtstädtisches Radwegekonzept ausgeschrieben. Im Juli wurde die Gemeinschaft Urbanus / Lübeck zusammen mit Gertz Gutsche Rümenapp
Stadtentwicklung und Mobilität GbR / Hamburg und Berlin beauftragt.

 

Zur Vorbereitung des geplanten Realisierungswettbewerbes für den Markt und r die kommende Erarbeitung des gesamtstädtischen Radwegekonzeptes, wird aktuell der verkehrliche Rahmen näher untersucht.

 

Als Grundlage für verkehrsplanerische Analysen, beginnend ab dem 24. August bis vsl. in die 2. Septemberhälfte hinein, werden daher an unterschiedlichen Tagen Verkehrszählungen an verschiedenen Standorten im Bereich der Innenstadt sowie entlang der Holsteiner Straße / Göhler Straße (Landesstraße L 59) durchgeführt.

 

r die Verkehrszählungen werden automatische Videoerfassungssysteme verwendet, die an Masten aus mehreren Meter Höhe das Verkehrsgeschehen erfassen. Die Belange des Datenschutzes sind gewährleistet.

 

Die Erkenntnisse hieraus versetzen die Planer in die Lage vorab einzuschätzen, wie sich zum Beispiel geänderte Verkehrsführungen auf die Verkehrsströme im Innenstadtbereich auswirken würden.

 

Wenn es sich in der Kürze der Zeit noch realisieren lässt, dann wird im Rahmen des „Stadtradelns“ zwischen dem 04.09 und dem 24.09 auch eine Radtour zur Vorbereitung des Radwegekonzeptes durchgeführt werden.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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