Vorlage - VO/2022/116
|
|
Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf des B-Planes 66 für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
- Die Auslegung des Entwurfs des Planes und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sachverhalt:
Anlass zur Aufstellung dieser Bauleitplanung waren vermehrte Anfragen von Grundstückseigentümern zur Anlage von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Daher wurde zunächst durch die Verwaltung die Erstellung eines Standortkonzeptes für die Stadt Oldenburg in Holstein in Auftrag gegeben.
Die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan 66 und die 3. Änderung des F-Planes sind daraufhin in der 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 26.05.2021 gefasst worden, die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 a BauGB durchgeführt und die Ergebnisse in die vorliegenden Planungen eingearbeitet.
Im Rahmen der vertiefenden Abstimmung mit den Nachbargemeinden (auf Wunsch der Landesplanung) wurden seitens diesen keine Bedenken geäußert sondern jeweils die ausdrücklichen Zustimmungen erteilt.
Im Anschluss an die Sitzung kann im Falle der Beschlussfassung die amtliche Bekanntmachung erfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt werden. Der Auslegungs- und Beteiligungszeitraum könnte dann voraussichtlich im September / Oktober erfolgen.
Der Planer wurde zu dieser Sitzung eingeladen, um die Unterlagen zu erläutern und ggf. Fragen zu beantworten.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 – Plan
2 – Begründung
3 – Blendgutachten
4 – Beschlussempfehlungen zur frühzeitigen Beteiligung
5 – Zustimmung der Nachbargemeinden
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Plan Entwurf B66 (1586 KB) | ||||
2 | Begründung B66 (1159 KB) | ||||
3 | Blendgutachten (9479 KB) | ||||
4 | Beschlussempfehlungen B66 (326 KB) | ||||
5 | Zustimmung Nachbargemeinden (1807 KB) |