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Vorlage - VO/2022/116  

Betreff: B-Plan 66 "Freiflächen-Photovoltaikanlage Lübbersdorf"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
08.09.2022 
31. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Plan Entwurf B66  
Begründung B66  
Blendgutachten  
Beschlussempfehlungen B66  
Zustimmung Nachbargemeinden  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf des B-Planes 66 für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Die Auslegung des Entwurfs des Planes und der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 


Sachverhalt:

 

Anlass zur Aufstellung dieser Bauleitplanung waren vermehrte Anfragen von Grundstückseigentümern zur Anlage von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Stadtgebiet. Daher wurde zunächst durch die Verwaltung die Erstellung eines Standortkonzeptesr die Stadt Oldenburg in Holstein in Auftrag gegeben.

 

Die Aufstellungsbeschlüsse für den B-Plan 66 und die 3. Änderung des F-Planes sind daraufhin in der 22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 26.05.2021 gefasst worden, die frühzeitige Beteiligung gem. § 13 a BauGB durchgeführt und die Ergebnisse in die vorliegenden Planungen eingearbeitet.

 

Im Rahmen der vertiefenden Abstimmung mit den Nachbargemeinden (auf Wunsch der Landesplanung) wurden seitens diesen keine Bedenken geäert sondern jeweils die ausdrücklichen Zustimmungen erteilt.

 

Im Anschluss an die Sitzung kann im Falle der Beschlussfassung die amtliche Bekanntmachung erfolgen und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet und durchgeführt werden. Der Auslegungs- und Beteiligungszeitraum nnte dann voraussichtlich im September / Oktober erfolgen.

 

Der Planer wurde zu dieser Sitzung eingeladen, um die Unterlagen zu erläutern und ggf. Fragen zu beantworten.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

1 Plan

2 Begründung

3 Blendgutachten

4 Beschlussempfehlungen zur frühzeitigen Beteiligung

5 Zustimmung der Nachbargemeinden

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Plan Entwurf B66 (1586 KB)      
Anlage 1 2 Begründung B66 (1159 KB)      
Anlage 3 3 Blendgutachten (9479 KB)      
Anlage 5 4 Beschlussempfehlungen B66 (326 KB)      
Anlage 4 5 Zustimmung Nachbargemeinden (1807 KB)      
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