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Vorlage - VO/2022/152  

Betreff: 5. Änderung des F-Planes der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
09.11.2023 
03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bahnhaltepunkt Übersichtskarte  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet des neuen Bahnhaltepunktes, 400 m südlich der Göhler Chaussee und 450 m südöstlich des Gewerbegebietes „Am Voßberg und des Rehkamps, 550 m südwestlich der Biogasanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, zwischen vorhandener Bahnstrecke und dem Qualser Weg, soll zu dem bestehenden F-Plan die 5. Änderung aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung einer „Fläche für den überörtlichen Verkehr“r den neuen Bahnhaltepunkt incl. Bahnhofsvorfeld (Parkplätze und ZOB)

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll das ro PROKOM GmbH Stadtplaner und Ingenieure - in 23564 Lübeck, Elisabeth-Haseloff-Str. 1 beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

 Siehe Sachverhalt zum B-Plan 68

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Planungskosten werden zu 100 % vom Land übernommen, die Stadt muss jedoch in Vorleistung gehen.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Übersichtsplan M. 1 : 5.000

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bahnhaltepunkt Übersichtskarte (172 KB)      
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