Vorlage - VO/2022/152
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Beschlussvorschlag:
- Für das Gebiet des neuen Bahnhaltepunktes, 400 m südlich der Göhler Chaussee und 450 m südöstlich des Gewerbegebietes „Am Voßberg“ und des Rehkamps, 550 m südwestlich der Biogasanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, zwischen vorhandener Bahnstrecke und dem Qualser Weg, soll zu dem bestehenden F-Plan die 5. Änderung aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung einer „Fläche für den überörtlichen Verkehr“ für den neuen Bahnhaltepunkt incl. Bahnhofsvorfeld (Parkplätze und ZOB)
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll das Büro PROKOM GmbH – Stadtplaner und Ingenieure - in 23564 Lübeck, Elisabeth-Haseloff-Str. 1 beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Sachverhalt:
Siehe Sachverhalt zum B-Plan 68
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | Die Planungskosten werden zu 100 % vom Land übernommen, die Stadt muss jedoch in Vorleistung gehen. |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Übersichtsplan M. 1 : 5.000
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Bahnhaltepunkt Übersichtskarte (172 KB) |