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Vorlage - VO/2022/153  

Betreff: B-Plan 68 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
09.11.2023 
03. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Bahnhaltepunkt Übersichtsplan  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das Gebiet des neuen Bahnhaltepunktes, 400 m südlich der Göhler Chaussee und 450 m südöstlich des Gewerbegebietes „Am Voßberg“ und des Rehkamps sowie 550 m südwestlich der Biogasanlage auf dem Gebiet der Gemeinde Göhl, zwischen vorhandener Bahnstrecke und dem Qualser Weg, soll der B-Plan 68 aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

Ausweisung einer Fläche für den überörtlichen Verkehrr den neuen Bahnhaltepunkt incl. Bahnhofsvorfeld (Parkplätze und ZOB)

 

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll das ro PROKOM GmbH Stadtplaner und Ingenieure - in 23564 Lübeck, Elisabeth-Haseloff-Str. 1 beauftragt werden.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Bereits in den Vorlagen VO/2022/063 und VO/2022/125 berichtete die Verwaltung über die Notwendigkeit, für die neue Bahnhofslage der Schienenhinterlandanbindung der FFBQ, mit den Vorbereitungen (Bauleitplanung, Gutachten, Grundstückserwerbe etc.) zu beginnen, damit möglichst zeitgleich zur Inbetriebnahme der Strecke auch die verkehrliche Erschließung und das Bahnhofsvorfeld fertiggestellt werden kann.

 

Die Lage des Bahnhaltepunktes hat sich zwischenzeitlich zu den o. g. Vorlagen geändert, jedoch besteht nach wie vor die Dringlichkeit zur Durchführung der Bauleitplanung. Die neue Lage des Bahnhaltepunktes wurde in den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 31.01.2019 und der Stadtverordnetenversammlung am 28.03.2019 (Vorlage VO/2019/001) mehrheitlich beschlossen.

 

Die Unterlagen für den PFA 4 (Oldenburg in Holstein) liegen zurzeit dem Eisenbahn-Bundesamt zur Genehmigung vor. Derzeit wird davon ausgegangen, dass die Auslegung ggf. noch in diesem Jahr erfolgt. Bei dieser erneuten Auslegung wird jedoch der Bahnhaltepunkt immer noch am Standort Milchdamm berücksichtigt werden, obwohl mittlerweile alle Seiten (incl. NAH SH und Vorhabenträger) zumindest mündlich mitgeteilt haben, der städtischen Beschlusslage zu folgen. Der Vorhabenträger prüft aktuell die Möglichkeiten des Bahnhofs am Qualser Weg (Kurvenlage, Quer- und Längsgefälle) Die Stadt hat um Aufklärung darüber gebeten, welche rechtlichen Möglichkeiten für einen Planfeststellungsbeschluss mit einer nachgeschobenen weiteren Planung der beschlossenen Bahnhofslage existieren.

 

Aufgrund der engen Zeitschiene schlägt die Verwaltung vor, nun mit der Bauleitplanung, d. h. der Änderung des F-Planes und des B-Planes sowie den Verhandlungen zum Flächenerwerb für die Bahnhofslage incl. Umfeld am beschlossenen Standort zu beginnen.

 

Der bestehende Flächennutzungsplan stellt in diesem Bereich landwirtschaftliche Flächen dar. Außerdem wird durch die Zufahrt und die Neuanlage des Bahnhaltepunktes die noch bestehende (jedoch inzwischen stillgelegte) Bahnstrecke gequert.

Aus diesem Grund ist parallel auch eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich (siehe Vorlage VO/2022/152 zu dieser Sitzung).

 

 

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan

 

 

 

 

 

 

Luftbild mit der Lage der neuen Bahntrasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Kosten für die Bauleitplanungen (F-Plan-Änderung und B-Plan incl. aller Fachgutachten) wurden von der PROKOM auf insgesamt 125.000,-- € geschätzt. Diese Kosten werden sämtlich vom Land Schleswig-Holstein übernommen, die Stadt muss jedoch in Vorleistung treten.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Planungskosten werden zu 100 % vom Land übernommen, die Stadt muss jedoch in Vorleistung gehen.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

Übersichtsplan 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bahnhaltepunkt Übersichtsplan (172 KB)      
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