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Vorlage - VO/2023/231  

Betreff: 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 37 der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Vorberatung
04.05.2023 
35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.06.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Beschlussempfehlungen B37-1  
Planzeichnung B37-1  
Begründung B37-1  

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 64 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach § 84 der Landesbauordnung (LBO) wird folgende Satzung beschlossen:

 

1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 37

 

r das Sondergebiet an der Kieler Chaussee (östlich der E 47, westlich des Autohauses, zwischen dem Oldenburger Graben und der B 202) bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B).

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

  1. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.b-planpool.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen am 09.11.2017 wurde der Aufstellungsbeschluss für das Bauleitplanverfahren der 1. Änderung und Erweiterung des B-Planes Nr. 37 für das Sondergebiet an der Kieler Chaussee (östlich der E47, westlich des Autohauses, zwischen Oldenburger Graben und B202) gefasst, u. a. um die Fläche, die zur Errichtung eines Kreisverkehrs notwendig ist, in eine Planung einzubeziehen. Die in diesem Zusammenhang notwendige Umgestaltung des Kreuzungspunktes Bahnhofstraße / Schuhstraße / Neustädter Stre / Kieler Chaussee ist ebenfalls Teil der vorliegenden Planung.

 

Auch werden durch die Planung Änderungen im Gebiet selbst ermöglicht. Zum einen werden die bereits durchgeführten Baumaßnahmen (Erweiterung Medimax) abgesichert und zum anderen weitere, bisher planerisch nicht umsetzbare, Nutzungen ermöglicht werden, wie z. B. der Umzug des Futterhauses in einen Neubau oder die flächenmäßige Erweiterung des bestehenden Penny-Marktes und des bestehenden Rewe-Marktes. Des Weiteren wird durch eine Anpassung der Baugrenze eine künftige Erweiterung des Möbelhauses ermöglicht.

 

Alle im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (vom 20.09.2021 bis zum 20.10.2021) und der B-Beteiligung (vom 27.12.2022 bis zum 20.01.2023) eingegangenen Stellungnahmen wurden gesichtet und abgewogen, bzw. eingearbeitet. Als letztes wurden kleinere redaktionelle Änderungen vorgenommen (z.B. die Korrektur von Rechtschreibfehlern oder Gesetzesbezügen), ergänzende Hinweise u. a. der Versorgungsträger wurden in die Begründung aufgenommen. Stellungnahmen, die größere Änderungen der Planzeichnung erfordert hätten und damit eine erneute Beteiligungsrunde nach § 4a Abs. 3 BauGB, sind nicht mehr eingegangen.

 

Aus den vor genannten Gründen kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

Der Planer wurde zur Sitzung eingeladen, um die Unterlagen zu erläutern und ggf. Fragen zu beantworten.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

1 Beschlussempfehlungen

2 Planzeichnung

3 Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Beschlussempfehlungen B37-1 (359 KB)      
Anlage 1 2 Planzeichnung B37-1 (1391 KB)      
Anlage 2 3 Begründung B37-1 (1884 KB)      
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