Vorlage - VO/2023/241
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und sämtliche dem Tagesordnungspunkt beigefügten Einzelbeschlüsse werden beschlossen.
Das Planungsbüro wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 3. Änderung des F-Planes (für ein Gebiet am südlichen Ortsrand von Oldenburg in Holstein, westlich des Gewerbegebietes „Sebenter Weg“, zwischen der Autobahn A 1 und der K 59, östlich der vorhandenen Bebauung am Lübbersdorfer Baum)
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.b-planpool.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt:
Aufgrund vermehrter Anfragen von Grundstückseigentümern zur Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen, wurde im Ausschuss für Umwelt und Bauwesen in seiner Sitzung am 26.05.2021 der Aufstellungsbeschluss für die o. a. F-Plan-Änderung zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage gefasst.
Nach Beteiligung der Nachbargemeinden und deren ausdrücklicher Zustimmung zu der vorliegenden Planung, der Einarbeitung aller im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (vom 06.12.2021 bis 07.01.2022) eingegangenen Stellungnahmen konnte im Ausschuss für Umwelt
und Bauwesen am 08.09.2022 der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden.
Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die TÖB-Beteiligung nach § 4 Abs. 2
BauGB wurden vom 24.10.2022 bis einschließlich 25.11.2022 durchgeführt.
Während der Beteiligung sind ausschließlich Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingegangen, Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit gab es nicht. Alle eingegangenen Stellungnahmen der TÖBs sind mit einem Abwägungsvorschlag dem Tagesordnungspunkt beigefügt. Stellungnahmen, die eine erneute Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich
machen würden, sind nicht eingegangen.
Aus den vor genannten Gründen kann der abschließende Beschluss gefasst werden.
Der Planer wurde zur Sitzung eingeladen, um die Unterlagen zu erläutern und ggf. Fragen zu
beantworten.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 – Beschlussempfehlungen
2 – Planzeichnung
3 – Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 1 - F3 Beschlussempfehlungen (255 KB) | ||||
2 | 2 - F3 Planzeichnung (987 KB) | ||||
3 | 3 - F3 Begründung (1130 KB) |