Sprungziele
Inhalt

Vorlage - VO/2023/288  

Betreff: Rückbau der Bahnübergänge
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Stefan Gabriel
Federführend:FB 4 Städtebau, Stadtentwicklung, Stadtplanung Bearbeiter/-in: Gabriel, Stefan
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Information
10.07.2023 
01. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der Verwaltung sind im Rahmen der Schienenhinterlandanbindung zur FFBQ zur Unterschrift verschiedene Vereinbarungen über Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach §§ 3, 13 EKrG zugegangen. Der Bürgermeister wird diese kurzfristig unterzeichnen.

 

Die Vereinbarungen betreffen den Rückbau der Bahnübergänge

- Bruchweg

- Meiereiweg

- Milchdamm

 

Alle anfallenden Kosten der Maßnahmen werden nach §13 Abs. 2 EKrG

- von der DB Netz AG zu einem Drittel,

- vom Bund zur Hälfte

- vom Land Schleswig-Holstein zu einem Sechstel

getragen. Auf die Stadt kommen keine Kosten zu.

 

Die Bahnübergänge Sebenter Weg und Vorbrooker Weg / Weg zur Harderwiese sind als BÜ´s Teil des Planfeststellungsverfahrens Abschnitt 4 und werden innerhalb dieses Verfahrens zu einem späteren Zeitpunkt eine eigene Vereinbarung gem. EKrG nach sich ziehen. Diese wird vermutlich eine Ablösevereinbarung beinhalten (Annahme: Baulastträger auch für den Brückenkörper wird die Stadt / Bauwerk wird erstellt durch die DB, unterhalten jedoch durch die Stadt, incl. Brückenprüfungen, Unterhalt, etc.. Die späteren Kosten für diesen Teil sollten durch die Ablösevereinbarung abgedeckt werden)

 

Derzeit sieht die DB vor den später stillzulegenden Abschnitt zwischen Sebenter Weg und Qualser Weg für Baustellenverkehre zu nutzen. Hierbei ist derzeit damit zu rechnen, dass z.B. Langschienen, Erdaushub, neues Material etc. per Bahn zwischen den geplanten zentralen Lagerflächen hin und her gefahren werden. Die Güterzüge fahren dabei mit Geschwindigkeiten zwischen 25 Km/h und 50 Km/h. Ob der Streckenabschnitt später, im Rahmen der Baustellenlogistik, tatsächlich genutzt werden wird, kann derzeit noch nicht abgesehen werden, da die spätere Logistik den jeweiligen Baufirmen obliegt. Im Entscheidungsprozess welche Baufirma den Zuschlag erhält, spielt neben dem Preis auch deren angebotenes Logistikkonzept eine entscheidende Rolle.

 

Ursprünglich war geplant die Baustellenverkehre zwischen 2024 und 2026 durchzuführen und ab etwa Ende 2026 das erste Gleis an den Abzweigern (neue Strecke alte Strecke) zu entfernen. Damit würde keine Baustellenlogistik mehr über die alte Bestandsstrecke erfolgen können und die Bahnübergänge könnten im Anschluss zurück gebaut werden. Ob dieser Zeitplan gehalten werden kann ist derzeit noch nicht absehbar.

 

Ob das Entwidmungsverfahren zur alten Strecke bereits nach der Abbindung von der Hauptstrecke erfolgen kann oder erst mit der Inbetriebnahme der neuen Strecke, muss mit dem EBA geklärt werden. Für die Bäderbahn spielt dieser Abschnitt jedenfalls keine Rolle mehr. Zur Information….Ein automatisches Vorkaufsrecht für die Stadt existiert für den späteren entwidmeten Bereich nicht. Die Stadt muss ihr Begehren äern.

 

Es sollte kurzfristig überlegt werden, ob die Stadt einen Vorteil von den im Rahmen des Streckenbaus durch die DB angelegten, streckenbegleitenden Baustraßen haben könnte. Vorstellbar wäre z.B. eine Nutzung dieser als kurze querende Fuß- oder Radwege oder als Rettungswege (verm. wassergebunden). Ob diese bei einer geplanten weiteren Verwendung dann auch tatsächlich in die eigene Baulast übernommen werden können (incl. ggf. notwendigem Flächenankauf), steht jedoch nicht fest und muss individuell mit verschiedenen Stellen (u.a. UNB) besprochen werden, denn die Baustraßen werden, im Außenbereich gelegen, als zurückzubauende Flächen geplant.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Anlage/n:

 

nach oben zurück