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Vorlage - VO/2023/291  

Betreff: Barrierefreier Umbau der vorhandenen Bushaltestellen im Gebiet der Stadt Oldenburg in Holstein
hier: Vergabe des Planungsauftrages
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Jörg Saba
2. Herr Thomas Voß
Federführend:Kommunale Dienste Oldenburg in Holstein Bearbeiter/-in: Voß, Thomas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
10.07.2023 
01. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen im Gebiet der Stadt Oldenburg in Holstein in Höhe von brutto 62.781,06 € an die Ingenieurberatung Hauck GmbH aus 24116 Kiel zu vergeben. Die Ermittlung der tatsächlichen Honorarsumme wurde im Sachverhalt erläutert. 


Sachverhalt:

Die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Ziel. Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist das Thema noch stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Für die Erschaffung von Bushaltestellen sowie deren Betrieb und Unterhaltung sind die Kommunen zuständig.

Der Umbau soll an folgend aufgeführten Bushaltestellen in den kommenden drei Jahren vorgenommen werden:

 

-          Markplatz

-          Hoheluftstraße „Friedhof“

-          Hoheluftstraße „Schulen“

-          Göhler Straße „Amtsgericht“

-          Ostlandstraße „Berufsschule“

-          Kremsdorfer Weg „Berufsschule“

-          Ostlandstraße „Hochhaus“

-          Heiligenhafener Chaussee

-          Sebenter Weg

-          Schauenburger Straße

-          Bahnhofsvorplatz

-          Ostlandstraße „Neu“

-          Kremsdorfer Weg „Neu“

-          Am Rathsland „Neu“

 

r die Umsetzung der barrierefreien Gestaltung der Bushaltstellen innerhalb des Stadtgebietes wurden die hierfür erforderlichen Planungsleistungen durch die Verwaltung ausgeschrieben.

 

Es wurden acht Planungsbüros aufgefordert, ein Angebot für die Planungsleistungen abzugeben. Drei Planungsbüros sind der Forderung nachgekommen, fünf haben im Vorwege auf Grund der Auslastung ihrer Mitarbeiter von einer Angebotsabgabe abgesehen.

 

Von der Verwaltung wurden die anrechenbaren Kosten i Höhe von netto 400.000,00 € festgesetzt, damit alle Bieter die gleiche Ausgangssituation haben und die Angebote miteinander vergleichbar sind. Die Höhe der tatsächlichen anrechenbaren Kosten ergibt sich aus der zu erstellenden Kostenberechnung, die dann als Grundlage für die Honorarermittlung gilt. Als einziges Kriterium zur Bewertung der Angebote gilt der Angebotspreis. Dieses wurde den Bietern in der Angebotsaufforderung mitgeteilt.

 

Als günstigster Bieter ging die Ingenieurberatung Hauck GmbH aus 24116 Kiel hervor.

 

Lfd.

Nr.

Bieter

Nr.

Bieter

Gesamt

[€]

 

1

2

Ingenieurberatung Hauck GmbH,

24116 Kiel

62.781,06

100,0 %

2

3

Ing-Büro Brandt, 23556 Lübeck

65.438,06

104,2 %

3

1

B2K und dn Ingenieure, 24106 Kiel

83.026,40

132,2 %

 

Die Verwaltung plant, die baulichen Leistungen für den barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in den Jahren 2024 bis 2026 umzusetzen. In einer ersten Kontaktaufnahme mit der Ingenieurberatung Hauck GmbH vorausgesetzt der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen stimmt einer Beauftragung zu wurde abgestimmt, dass eine verlässliche Kostenberechnung bis spätestens Oktober diesen Jahres vorliegen muss, damit die erforderlichen Mittel für den Haushalt 2024 noch mit aufgenommen werden können. Eine Priorisierung wurde von der Verwaltung bislang noch nicht vorgenommen, beabsichtigt ist aber, mit den Bushaltestellen am Bahnhof und auf dem Markt zu beginnen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, der Ingenieurberatung Hauck GmbH, Max-Giese-Straße 22 in 24116 Kiel den Auftrag für die Planung und bautechnische Begleitung für den barrierefreien Umbau der städtischen Bushaltestellen zu erteilen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

 

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

 

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