Vorlage - VO/2023/281-1
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Realisierungswettbewerb mit folgendem
Wettbewerbsumgriff. Das Bild ist dem Protokollauszug beizufügen.
Sachverhalt:
Die Ursprungsvorlage wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2023 zur weiteren Beratung und Beschlussfassung in die erste Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 10.07.2023 verwiesen. Die Ursprungsvorlage zur Definition des Wettbewerbsumgriffs ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Da in der Stadtverordnetenversammlung verschiedentlich darauf hingewiesen wurde, dass sich die „neuen“ Stadtvertreter*Innen noch nicht mit der Thematik der Oldenburger Konzepte zur Städtebauförderung auseinandersetzen konnten, ist dieser Vorlage auch die Voruntersuchung mit dem Integrierten Entwicklungskonzept beigefügt.
Wie schon in der in der Stadtverordnetenversammlung erwähnt, handelt es sich bei dieser Beratung und Entscheidung um die erste von mehreren noch folgenden Beratungen und Beschlussfassungen zum Thema Wettbewerb. Bis zur Beschlussfassung über die Wettbewerbsauslobung, dann mit den konkreten Ausschreibungsunterlagen, erfolgen noch mindestens zwei weitere Beratungsabfolgen mit Fachausschussbeteiligungen und jeweiliger Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung.
Beraten wurde in der Stadtverordnetenversammlung auch über die Fragestellung weitere Bereiche wie z.B. den Pumpenplatz oder umliegende Straßen in den Wettbewerb einzubeziehen. Hierzu müssen zwei Punkte beachtet werden:
Zum einen orientiert sich das Innenministerium ganz eng an den Vorgaben der Voruntersuchung und des Integrierten Entwicklungskonzeptes. Was hier schriftlich niedergelegt wurde hat Aussicht auf Förderung. Änderungen können vorgenommen werden, benötigen jedoch in der Regel eine Evaluation der VU und des IEK. Bezüglich dieser Vorgabe orientieren Sie sich bitte am Zusammenhang zwischen den Maßnahmenblättern M6, M10, M11 (siehe beigefügte Vorlage und Anlage VU/IEK).
Intern sollte zum zweiten auch die Frage der Wettbewerbssumme beraten werden. Für Preise und Anerkennung stellt der Auslober als verbindlichen Rahmen einen Gesamtbetrag (Wettbewerbssumme) zur Verfügung. Die Höhe der Wettbewerbssumme ist der Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgabe und der geforderten Leistungen angemessen. Sie entspricht in der Regel mindestens dem Honorar der Vorplanung gemäß HOAI. Daran angelehnt kann davon ausgegangen werden, dass je größer das Gebiet und die Aufgabenstellung wird, je höher wird die Wettbewerbssumme.
Im Falle des Realisierungswettbewerbs wird das Preisgeld für den „Gewinnerentwurf“ angerechnet. Insofern werden im Wettbewerb erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zugenannten Preises nicht erneut vergütet.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Ursprungsvorlage / Wettbewerbsumgriff_Vorlage 281_SV vom 26-06-2023
VU-IEK-Bericht-Endfassung-v.-6.12.2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | VU-IEK-Bericht-Endfassung-v.-6.12.2018 (9567 KB) | ||||
2 | Wettbewerbsumgriff_Vorlage 281_SV vom 26-06-2023 (4463 KB) |
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