Vorlage - VO/2015/038
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Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen, die dieser in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2015 zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange gefasst hat. Diese Beschlüsse werden seitens der Stadtverordnetenversammlung inhaltlich übernommen und abschließend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhoben.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
3.
Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:
- | Bebauungsplan Nr. 5 – 2. Änderung und Erweiterung |
| für einen Bereich in Kleinwessek, zwischen dem südöstlichen Bereich der Straße „Seekamp“ im Bereich des Wendehammers, und dem westlichen Bereich der „Dorfstraße“ auf Höhe des örtlichen Wohnheims, nördlich einer kleinen landwirtschaftlichen Fläche und südlich der zurückliegenden Bebauung der „Dorfstraße“ |
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
4.
Die Begründung wird gebilligt.
5.
Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen hat am 11. Dezember 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 gefasst. Parallel dazu wurde ebenfalls der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 29. Dezember 2014 bis einschließlich 30. Januar 2015 gab es keine Anregungen und Hinweise. Die zeitgleich gelaufene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat lediglich kurze Hinweise und Anregungen hervor gebracht, die eine Änderung der Planunterlagen, bzw. der Begründung entbehrlich machten.
Die Abwägungs-, bzw. Beschlussempfehlungen sind in der Anlage den jeweils abgedruckten Originaltexten der Stellungnahmen zugeordnet.
Weiter befinden sich in der Anlage die letzten Fassungen der Planunterlage mit Begründung.
Die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Stadt Oldenburg in Holstein kann als Satzung beschlossen werden.
Hinweis:
Die abwägungsrelevanten Inhalte aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Originalwortlaut und somit vollständig wiedergegeben.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden komplett durch den Investor getragen. |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
- Abdruck der Anregungen und Hinweise nebst entsprechender Beschlussvorschläge
- Planzeichnung Teil A und Text Teil B
- Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Abdruck der Anregungen und Hinweise nebst entsprechende Beschlussvorschläge (92 KB) | ||||
2 | Planzeichnung Teil A und Text Teil B (1008 KB) | ||||
3 | Begründung (375 KB) |