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Vorlage - VO/2015/039  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 11 - 1. Teilaufhebung
hier: Beschluss über die eingegangenen Anregungen und Hinweise und Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Herr Gabriel
2. Herr Pieper
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Carlson, Dennis
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
26.03.2015 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Abdruck der Anregungen und Hinweise nbst entsprechender Beschlussvorschläge der Vorabbeteiligung  
Abdruck der Anregungen und Hinweise nebst entsprechender Beschlussvorschläge der Hauptbeteiligung  
Planzeichnung Teil A und Text Teil B  
Begründung  
Umweltbericht  

Beschlussvorschlag:

 

1.

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen, die dieser in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2015 zu den eingegangenen Anregungen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange gefasst hat. Diese Beschlüsse werden seitens der Stadtverordnetenversammlung inhaltlich übernommen und abschließend zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erhoben.

 

2.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Anregungen und Hinweise abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

3.             

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) beschließt die Stadtverordnetenversammlung die folgende Bauleitplanung der Stadt Oldenburg in Holstein:

 

-

Bebauungsplan Nr. 11 – 1. Teilaufhebung

 

für den Bereich der alten Schule an der „Hoheluftstraße“, zwischen der Straße „An der Priesterwiese“ und der „Hoheluftstraße“

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

4.             

Die Begründung wird gebilligt.

 

5.

Der Beschluss des Bebauungsplanes der Stadt Oldenburg in Holstein durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen hat am 28. Mai 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 gefasst. Parallel dazu wurde ebenfalls ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Vorabbeteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gefasst.

 

Im Rahmen der Vorabbeteiligung der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 09. Juli 2014 bis einschließlich 25. Juli 2014 gab es keine Anregungen und Hinweise. Die zeitgleich gelaufene Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange hat u. a. ergeben, dass ein Umweltbericht angefertigt werden muss.

 

Nach der Fertigung des Umweltberichts wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange am 12. November 2014 gefasst.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 22. Dezember 2014 bis einschließlich 23. Januar 2015 gab es keine Anregungen und Hinweise. Die zeitgleich gelaufene Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat dann lediglich kurze Hinweise und Anregungen hervor gebracht, die keine Änderung der Planunterlagen bzw. der Begründung nötig gemacht hätten.

 

Die Abwägungs-, bzw. Beschlussempfehlungen aus beiden Phasen der Beteiligung sind in der Anlage den jeweils abgedruckten Originaltexten der Stellungnahmen zugeordnet.

 

Weiter befinden sich in der Anlage die letzten Fassungen der Planunterlage mit Begründung und dazugehörigem Umweltbericht.

 

Die 1. Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 11 der Stadt Oldenburg in Holstein kann als Satzung beschlossen werden.

 

Hinweis:

Die abwägungsrelevanten Inhalte aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurden im Originalwortlaut und somit vollständig wiedergegeben.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden komplett durch den Investor getragen.

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 


Anlage/n:

- Abdruck der Anregungen und Hinweise nebst entsprechender Beschlussvorschläge der Vorabbeteiligung

- Abdruck der Anregungen und Hinweise nebst entsprechender Beschlussvorschläge der Hauptbeteiligung

- Planzeichnung Teil A und Text Teil B

- Begründung

- Umweltbericht

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abdruck der Anregungen und Hinweise nbst entsprechender Beschlussvorschläge der Vorabbeteiligung (51 KB)      
Anlage 2 2 Abdruck der Anregungen und Hinweise nebst entsprechender Beschlussvorschläge der Hauptbeteiligung (60 KB)      
Anlage 3 3 Planzeichnung Teil A und Text Teil B (906 KB)      
Anlage 4 4 Begründung (219 KB)      
Anlage 5 5 Umweltbericht (203 KB)      
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