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Vorlage - VO/2023/320  

Betreff: Auszahlung eines Teilbetrages des Verlustausgleiches für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 60.000,- €;
Antrag der KulTour gGmbH auf Auszahlung
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Lasse Jahn
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Jahn, Lasse
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
12.10.2023 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Antrag KulTour gGmbH auf Auszahlung des Teilbetrages  

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein zahlt den Teilbetrag des Verlustausgleiches für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 60.000,- € an die KulTour gGmbH aus.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2023 wurde der Wirtschaftsplan 2023 der KulTour Oldenburg in Holstein gGmbH zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die erforderlichen Mittel für die Verlustabdeckung zur Verfügung zu stellen, wobei die Auszahlung eines Teilbetrages des Verlustausgleiches in Höhe von 60.000 € von der Entwicklung des Jahresergebnisses 2023 abhängig ist und einer Freigabe-Entscheidung des Hauptausschusses im vierten Quartal 2023 bedarf.

 

Mit Schreiben vom 13. September 2023 beantragt der Geschäftsführer der KulTour gGmbH die Freigabe der Mittel zu Beginn des 4. Quartals. Die KulTour gGmbH entwickle sich Stand Ende dritten Quartals 2023 entlang des Wirtschaftsplans. Da der Teilbetrag in Höhe von 60.000 € fest im Wirtschaftsplan eingeplant wurde, müssten Kontokorrentlinien genutzt werden. Weiterhin drohen Liquiditätsengpässe beispielsweise durch schlechte Zahlungsmoral von Kunden. Die KulTour gGmbH kann hier nicht auf Reserven oder Anlagevermögen zurückgreifen, und ist daher auf die Auszahlung angewiesen.

 

 

Zusätzlich zur o.g. Freigabe bittet der Geschäftsführer die in der Haushaltsvorlage für den Haushalt 2023 (Vorlage VO /2022 / 168) aufgenommene Textpassage

 

wobei die Auszahlung eines Teilbetrages des Verlustausgleiches in Höhe von 60.000 € von der Entwicklung des Jahresergebnisses 2023 abhängig ist und einer Freigabe-Entscheidung des Hauptausschusses im vierten Quartal 2023 bedarf

 

bei zukünftigen Haushaltsvorlagen zu streichen, da dies jeweils dem vom Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung beschlossenen, sowie dem von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis genommenen Wirtschaftsplan widerspricht. Die Mittel sind für das laufende Geschäftsjahr eingeplant und Bestandteil des genehmigten Wirtschaftsplans, der im Ergebnis für das Wirtschaftsjahr 2023 nur mit einem leichten Überschuss von 109,40 € abschließt. 

 

Die Beteiligungsverwaltung kann aufgrund fehlender Quartalszahlen bezüglich des prognostizierten Jahresergebnisses keine fundierte Aussage zur Freigabe des Teilbetrages des Verlustausgleiches für das Wirtschaftsjahr 2023 in Höhe von 60.000,- € abgeben. Sobald die Aufarbeitung der Jahresabschlüsse der Jahresabschluss 2022 steht noch aus vollzogen wurde, sollte zwingend ein Fokus darauf gelegt werden, dass auch für derartige Beschlüsse entsprechende Quartalszahlen nebst Prognosen zeitnah vorliegen.

 

Herr Franck, Geschäftsführer der KulTour gGmbH, steht während der Sitzung für Rückfragen zur Verfügung und wird gebeten, seinen gestellten Antrag durch belastbares Zahlenmaterial zu stützen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 


Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

60.000 €

Finanzierung:

Haushalt 2023

 


Anlage/n:

 

Antrag der KulTour gGmbH

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag KulTour gGmbH auf Auszahlung des Teilbetrages (413 KB)      
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