Vorlage - VO/2023/333
|
|
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt zur Ertüchtigung, Herrichtung und Wiederherstellung des Geländes In Guter Nachbarschaft -IGN- die erforderlichen Maßnahmen zu veranlassen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind für das Haushaltsjahr 2024 in den Haushalt einzustellen.
Sachverhalt:
Die Stadt Oldenburg in Holstein bietet Kindern und Jugendlichen mit dem Jugendtreff und dem Gelände IGN die Möglichkeit, ihre Freizeit gemeinsam zu gestalten und zu erleben. Weiterhin bieten die Begegnungsstätten Raum für soziale Begegnungen, Sport, Spiel und Geselligkeit.
Ferner ist die Begleitung und Einzelfallbetreuung ein wichtiger Baustein in der Jugendarbeit, der durch die Stadtjugendpflege ausgefüllt wird.
- Jugendtreff im Kellergeschoß des Ehrich-Gebäudes der Wagrienschule, Hoheluftstraße 13:
Der Jugendtreff ist zu klein und die Raumaufteilung ist ungünstig, nicht zweckmäßig und wenig ansprechend gestaltet. Es gibt zu wenige Räume und fehlende Rückzugsorte für die Kinder und Jugendlichen und ebenso für Elterngespräche. Die schlechte Akustik in den Räumlichkeiten des Jugendtreffs (Kellergeschoss) lässt eine vernünftige Kommunikation nur unzureichend zu. Es fehlt im darüber liegendem Geschoss an einer ausreichenden Trittschalldämmung. Die durch den Betrieb der Offenen Ganztagsschule -OGS- entstehende Lautstärke erschwert die Kommunikation zudem erheblich.
Eine wichtige Anforderung an einen Jugendtreff muss die Barrierefreiheit sein. Ein barrierefreier Zugang, als auch ein barrierefreies Bewegen ist im Jugendtreff nicht gegeben. Der Zugang müsste ebenerdig möglich sein. Zudem sollten die Räumlichkeiten des Jugendtreffs so gestaltet werden, dass er für alle Menschen zugänglich ist. Mithin fehlt es an barrierefreien Toiletten, als auch an Personaltoiletten.
In den Räumlichkeiten befinden sich nicht ausreichend Heizkörper. Das Büro als auch der Eingangsbereich, welcher sogleich als Aufenthaltsraum dient, sind nicht mit Heizkörpern ausgestattet. Die Luftfeuchtigkeit in den Kellerräumen ist hoch, so dass derzeit ein Luftentfeuchter eingesetzt wird.
Der Jugendtreff befindet sich auf dem Schulgelände. Diese räumliche Nähe führt dazu, dass Kinder und Jugendliche dem Jugendtreff fernbleiben.
Dieser Jugendtreff wurde vor 10 Jahren übergangsweise hergerichtet.
Ziel sollte es sein, dass die Stadt Oldenburg i.H. eine positive und förderliche Umgebung schafft, in der sich die Kinder- und Jugendlichen entfalten können.
- Gelände IGN, Freifläche neben dem Schützenhof
Die Angebote auf diesem Gelände sind nur in dem Zeitraum April bis September eines Jahres zu nutzen. Im Herbst und Winter ist diese Fläche für die Kinder und Jugendlichen nicht zugänglich.
Ein Wasser- und Abwasseranschluss ist nicht vorhanden. Es fehlen sanitäre Einrichtungen und Toiletten. Dies hat zur Folge, dass weibliche Kinder und Jugendliche diesem Gelände fernbleiben.
Ferner fehlt es an einer Außenbeleuchtung und einer geordneten Müllentsorgung.
Das Gelände IGN ist nicht barrierefrei.
Das Gelände ist grundsätzlich gut geeignet um entsprechende Angebote zu unterbreiten. Es muss ein Mindestmaß an Vorkehrungen getroffen werden, um das Gelände attraktiv zu gestalten und die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen auf diesem Gelände zu gewährleisten.
Um den Betrieb auf diesem Gelände auch zukünftig fortzusetzen, müssen folgende Maßnahmen getroffen werden:
- Aufstellung von sanitären Einrichtungen (Toiletten) / ggf. barrierefrei
- Ausreichende Außenbeleuchtung
- Maßnahmen zur Verhütung von Unfallgefahren
- Herstellung eines ansprechenden und verkehrssicheren Außenbereiches
Die Kosten für die entsprechenden Maßnahmen werden wie nachfolgend aufgeführt beziffert:
- Mieten einer Toilettenkabine/-wagen für den Zeitraum April – September eines Jahres: 3.000,00 €
- Herstellung und Unterhaltung des Grundstücks und baulichen Anlagen: 10.000,00 €
Der Jugendtreff in der Wagrienschule als auch das Gelände IGN wurden übergangsweise für die Aufgabe der Stadtjugendpflege hergerichtet.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
x | Nein, entfällt. |
|
| Ja, folgende: |
|
Finanz. Auswirkungen:
3.000 € Mietkosten und 10.000 € Herstellung und Unterhaltung des Grundstücks und der baulichen Anlagen
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | 13.000 € |
Finanzierung: | Haushalt 2024 |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jugendtreff Bilder (2016 KB) | ||||
2 | Gelaende IGN Bilder (5210 KB) |